Hallo Zusammen!
Habe mal ne frage:
Wenn ich mit dem Auto eines anderen einen Unfall baue, geht ja die Versicherung des Fahrzeughalters (also, der auf den das Fahrzeug zugelassen ist) in die Höhe!
Hat der Fahrzeughalter dann eigentlich ein Recht auf die Erstattung des erhöhten Versicherungsbetrages???
Normal lernt man doch in der Fahrschule, dass wer sein auto verleit und es passiert ein Unfall, man schuld ist. hätte man das auto halt nicht verliehen!!
Wie seht ihr das?????????ßß