Ebay Betrüger Teil 2

  • Hi!


    Hatte doch berichtet, dass ich mit ich in Ebay Betrogen worden bin. Ich hab ihn heute eine schlechte Bewertung gegeben. Link hier!


    Darauf hin hab ich folgende EMail bekommen:


    "So jetzt hast du einen Fehler gemacht!
    Wenn du die Bewertung (Achtung Betrüger usw..) nicht sofort zurück ziehst werde ich dich wegen Verleumdung anzeigen!

    Du hast kein Recht mich als Betrüger zu defamieren das steht dir rechtlich leider nicht zu!!

    Gruss SVEN VÖKT"


    Was soll ich machen? Kann er mir wirklich was machen?


    Ronny

  • klar darfst du dass solange du nicht lügst! er kann dir garnix. zeig ihn an und fertig.
    verleumdung bedeutet rechtlich: jemand einer straftat beschuldigen. solang er die straftat begangen hat, darfst du ihn dessen auch in der öffentlichkeit beschuldigen

  • Der will dich doch nur einschüchtern.
    Ist doch klar dass der dir sowas schreibt, der ist stinkesauer und kocht vor Wut :-k

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  • in wie fern hat er denn betrogen?


    du hast es aber nicht gekauft ohne vorher bilder zu bekommen oder? oder hat er garnicht erst geliefert?


    problematisch wären ja schon die ersten zwei zeilen: "Biete hier ein Neuwertiges VW Golf4 Armaturenbrett Top Zustand Zustand! Stammt aus VW Neuwagen mit Transportschaden!! "


    ja was denn nun? neuwertig oder beschädigt beides zusammen geht ja schlecht.

  • Guck mal was er für negative Bewertungen bekommen hat, es waren zwar insgesamt sehr wenige, aber jedesmal war die Ware falsch beschrieben, also du bist nicht der einzige!


    Ich weiss schon warum ich bei Ebay nix mehr kaufe! :wink

  • man muss halt vorher immer ein wenig schauen wieviel Bewertungen der Verkäufer hat,mit so 30 oder 40 Bewertungen ist das auch immer heikel und ich überlege auch erstma was ich mache

  • die schalter die auf dem Bild in der Auktion noch im A-Brett eingebaut waren wurden nicht mitgeliefert. desweiteren muss wohl noch eine abdeckung gefehlt haben...

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • du solltest die sache abhaken, ronny.
    egal was dir der depp schreibt, du brauchst keine sorge zu haben.
    mfg

    Hubraum ist durch Nichts zu ersetzen - Außer durch LADEDRUCK! :D :wink


    :arsch:Eine Smith&Wesson übertrumpft vier Asse (murphys law):arsch:

  • Ja hab ich auch schon abgehackt. ich hab ihm auch nicht auf seine Email geantwortet.


    Zum Anwalt bin ich wegen den paar Euro nicht gegangen.


    Ich wollt nur sicher sein, dass er mir nicht wegen der Bewertung anzeigt. Was aber auch ein Schmarn wäre.


    Ronny

  • Zitat

    Original von Ronny
    Viel genialer ist übrigens dass er mir vor ein paar Tagen eine Guten Bewertung gegeben hat, :-z :-z


    Ronny



    wie doof sind manche Leute!!!Nix gegen dich aber wenn mir einer berechtigt ne schlechte reindrückt gebe ich dem bestimmt keine gute...dann lieber gar keine

  • ähm, hallo ?!


    wenn mir jemand ne mail schicken würde, das er mich anzeigt, wenn ich meine (berechtigte) Bewertung nicht zurückziehe, was meint ihr was ich dann machen würde ?!


    richtig ! Ab zur Polizei und anzeige wengen erpressung !


    wo kommen wir denn da hin ?!


    bei den Cops nimmt man ebaybetrug und co. übrigens sehr ernst, hab selber schon mehr oder weniger erfolgreich 3 Leute wengen ebay angezeigt.


    ich würd mir das an deiner stell auf keinen falll bieten lassen !



    Mfg Jan

  • ja das mag wohl sein aber ich nehme das nicht so ernst und lache mir erstma ins Fäustchen über den Heini-hatte auch schon mal soneinen Fall und habe mir den sein Genöle anhören müssen weil der ewig nicht überweisen wollte und da habe ich ihm ne neg. reingedrückt und er wollte zum Anwalt->da habe ich nur gedacht "bla bla bla" der macht sowieso nix und ich war da auch im recht mit der neg. Bewertung->wird alles heißer gekocht als gegessen denke ich da nur


    Mfg

  • Zitat

    Original von black-polo
    Ab zur Polizei und anzeige wengen erpressung !


    Versuchte Nötigung nennt sich sowas.


    Aber wenn man unbedingt will könnte man das bestimmt durchziehen.
    Angemessen ist es aber meiner meinung nach nicht.

  • Manchmal machen mir die Aussagen der USer hier einige Sorgen.


    Selbstverständlich kannst Du ihn nicht als Betrüger titulieren. Hat ein Gericht festgestellt das er das ist ? Ist er rechtskräftig verurteilt worden ? Ich denke nicht, ergo begehst Du Rufmord und das ist strafbar und er hätte grds. Anspruch auf Schadensersatz, sofern durch die Bewertung ein Schaden entstanden ist.


    Die Drohung seinerseits ist sicherlich auch nicht richtig aber die Schlußfolgerung auf Deine Bewertung.


    Wie ich gesehen habe, hat ebay die Bewertung auch gelöscht und das auch zu recht. Bewertungen die Beleidungen oder Unwahrheiten erhalten löscht ebay auf Antrag des Users.

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