Ich habe mein DJ SET gegen Abholung bei Ebay angeboten.
Nun hatt das jemand aus Krefeld ersteigert, das ist aber ca. 250 km weit weg und er will das nicht abholen. Ich soll es ihm zuschicken, doch das kommt für mich nicht in Frage, da ich A) es nicht angeboten hatte B) Keine Zeit dafür hab wegen sehr lange arbeiten etc. C) es mir zu Riskant ist sehr empfindliche Plattenspieler zu verschicken.
Deswegen hatte ich ihm geschrieben das ich das nicht versende. Darauf hin hat er mir folgendes gemailt :
Pass mal auf Kollege. Mein Angebot bei Ebay war bindent! Genauso wie
>deine
Absicht das DJ set zu Verkaufen. Sollte das Dj set bis Dienstag nicht bei mir sein werd ich die sachen bei meinem Anwalt einreichen, das kann sich negativ für dich auswirken ( Betrug, Vorspielung Falscher Tatsachen u.s.w.).
Du kannst mir nicht erzählen das du angst um deine Platten spieler hast, bei Ebay werden jeden Tag Turntables Ersteigert und Verschickt. Ich hoffe das du das einsiehst und mir die sachen noch zusendest!!! Ich bin Rechtspfleger beim AG Krefeld und ich weiss wovon ich spreche.
Daraufhin habe ich ihm folgendes geantwortet:
ie können mich dazu gerne heute abend nochmal anrufen und meine Telefon Nummer haben Sie ja.
Ausserdem bin ich nicht "ihr Kollege" und verbitte mir diesen Ton.
In der Produktbeschreibung steht ausdrücklich kein Versand und nur Abholung in XXXXX.
Dies steht einmal in der Artikelbeschreibung und das andere mal unter Versandart. Dort steht nochmal KEIN VERSAND - NUR ABHOLUNG !!
Also deswegen müssen Sie mir nicht gleich mit dem Anwalt etc. drohen.
Ich halte mich nur an mein Ebay Angebot, also Sie haben die Option die Sachen bis zum Wochenende in XXXXXXX abzuholen. Alles andere wie Versand, war nicht im Angebot.
Habe ich mich richtig verhalten, und habe ich was zu befürchten???