Hi,
welcher § gibt Auskunft über die Bezeichnung "Werktags" auf einem Zusatzschild, welches z.B. in einer 30iger Zone vor Schulen zu finden ist?
Brauche halt etwas Schriftliches, ob Werktags von Mo-Fr oder Mo-Sa laut STVO ist.
Hi,
welcher § gibt Auskunft über die Bezeichnung "Werktags" auf einem Zusatzschild, welches z.B. in einer 30iger Zone vor Schulen zu finden ist?
Brauche halt etwas Schriftliches, ob Werktags von Mo-Fr oder Mo-Sa laut STVO ist.
http://www.verkehrsportal.de/b…0dc1a35994&showtopic=5509
Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Zeichen 1042-31 der StVO mit der Aufschrift "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr", das bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung angebracht ist und die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Werktage beschränken soll, auch an einem Samstag Wirkung entfaltet. Der Samstag ist nämlich auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein "Werktag", was unabhängig davon ist, ob dieser Tag Arbeitstag ist oder nicht. Die durch Zeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung gilt also trotz dieses Zusatzschildes auch an einem Samstag (OLG Hamm VRS 100, 468 = NZV 2001, 355 = DAR 2001, 376 = zfs 2001, 381 = VM 2001, 93 Nr. 91).
Danke.
naaa olli zu schnell gewesen???
ZitatOriginal von Pinky1313
naaa olli zu schnell gewesen???
Nein. Brauche das für einen Bekannten, da er mir nicht glauben wollte, dass der Samstag als Werktag gilt.
wollte ich erst auch nicht glauben. Ging dabei um 'Falschparken' am Samstag. Tja, das hat die Stadt Dortmund nun davon, gebe ich in Dortmund eben weniger Geld aus...
Ist eigentlich ganz einfach.
Wenn es für dich gut wäre, dass der Samstag ein Werktag ist, dann ist er es nicht.
Und auch andersrum. Zumindest fast immer so.
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