Importieren eines Autos nach D

  • Hallo,


    hat schon einmal jemand hier einen Wagen aus dem Ausland z. B. VW Golf, nach Deutschland importiert?


    Was enstehen für Schwierigkeiten mit dem Zoll? Muss ich bei der Einfuhr Steuern an der Grenze bezahlen? Oder gilt das bei einem Privatkauf nicht?
    Wie kriege ich eine Deutsche Zulassung wenn es sich um ein älteres Auto handelt z.B. Baujahr 1991?
    Hab schonmal einen Dekra-Mitarbeiter gefragt, aber weiterrhelfen konnte der auch nicht richtig.
    Was muss ich vorab alles machen?
    Lohn es sich über haupt einen älteren Wagen zu importieren oder ist der Kostenaufwand einfach zu hoch?


    Möchte mir einen Wagen aus den Niederlanden kaufen weis jedoch nicht ob ich den deutschen Amtsschimmel bändigen kann.


    Gruß

  • muss den tread jetzt mal hochholen.


    Ich spiele mit dem gedanken demnächst mal autos aus österreich zum schlachten zu holen.Mich würde jetzt nur interessieren ob ich den dann verzollen muss oder nicht?zulassung usw interessiert mich ja nicht.


    :wink

  • Ne, Österreich ist in der EU. Musst nix verzollen, das musst du nur bei Fahrzeugen aus der Schweiz oder nicht EU

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  • hochhohl.....


    Wie schauts aus bei autos aus nicht EU-Staaten die aber mal einen Deutschen Brief hatten?
    Was muss ich tun?
    Welche kosten kommen auf mich zu?


    Danke schon mal

    Sommer: Golf3 VRK, 18", clean


    Alltag: Golf3 VR6 Highline mit "Turboperformance"-Software



    200HP is fast


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    That why we gave it 3XX

  • sollte eigentlich außer der Einfuhrumsatzsteuer (19%) nix zu bezahlen sein, da das Fahrzeug deutschen Ursprung hat und wiedereingeführt wird.
    Dazu kommen noch geschätzte 40,-€ für den Zollagenten, der Dir die Importanmeldung für den deutschen Zoll schreibt.
    Der Rest ist dann Tüv und Landratsamt.


    Zur Sicherheit aber bei Deinem für Dich zuständigen Zollamt nachfragen, sollten eigentlich recht hiflsbereit
    sein wemmer freundlich ist. Persönliches Vorsprechen hilft bei der späteren Zollabwicklung :wink

  • Es fallen bei der Wiedereinfuhr auch 10% Zoll an, weil das Fahrzeug nicht als Rückware in die EU eingeführt werden kann, da es ja nicht vom ehemaligen (Export-)Verkäufer wieder in die EU importiert also eingekauft wird. Und dies ist für eine Rückware zwingend erforderlich. Frist für Rückwaren allgemein: 3 Jahre. Selbst wenn bei der Ausfuhr die Mehrwertsteuer nicht erstattet wurde.


    Wenn der Wagen aus der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder Island zurück kommt kann man sich ab €6000 von einer Spedition eine EUR1 ausstellen lassen - unter €6000 kann der Verkäufer eine präferentielle UE auf den Kaufvertrag tippen und original unterschreiben. Ist für Ihn kein Risiko mit verbunden und erspart in beiden Fällen die 10% Zoll. Aus der Türkei gibts dafür ATRs.

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