HI
was kann ich machen. habe heute 1 Satz Jubi BBS Felgen für 78€ +Versand ersteigert. der Typ will mir die aber nicht schicken, weil ihm der Preis zu niedrig ist. Verständlich aber er hat ja mit mir nen Vertrag. Kann ich ihn anzeigen und ihn damit zwingen mir die zu verkaufen.
Helft mir bin Stink sauer
Gruß Sebbi
!!! THE FINAL !!! ebay-verkäufer will ware nicht rausrücken
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Guggst du hier
Ab und an mal die SUCHE benutzen hilft
Da gehts um das selbe -
Oh
hab zwar die suche benutzt aber das nicht gefunden. Sorry.
aber wie das zuendeging steht da nich. Will die Felgen jemand für mich abholen?? bekommt auch was dafür is ja klar. sind in der nähe von kiel!Gruß Sebbi
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Hi
geht um diese Auktionhttp://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…PageName=ADME:B:EOAB:DE:6
und die Kontaktdaten
Kontaktinformationen des Verkäufers:
Mitgliedsname: lucky_288
Name: renate lackner
Straße: altenkattbek 11
Ort: 24808 jevenstedt
Land: Deutschland -
Bewertungsprofil :-1
33,irgentwas %wer bei solchen leuten kauft .... naja egal
aber Du bist im Recht !!!
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Ja
das bewertungprofil ist lustig. wäre mir aber auch egal, habe ja noch nix überwiesen. Wollte das ganze dann über ein treuhandkonto abwickeln. dann wäre er wieder auf null. dann schreibt mir der typ:
brauchst nicht zu überweisen, für das geld geb ich sie nicht her!Gruß Sebbi
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naja...
also erstmal benachrichtigung an ebay...
mit entspr. mail an den verk. ...
dann RA.
denk dran !!! Du bist der rechtmässige käufer des artikels !!!
und nochwas...
die evtl. versandkosten müssen im rahmen bleiben und der verk. muss die versandkosten belegen können... evtl +ein paar euro für verpackung... -
Zitat
Original von Schweißmeister
Bewertungsprofil :-1
33,irgentwas %wer bei solchen leuten kauft .... naja egal
aber Du bist im Recht !!!
Ooh Mann,das ist doch ein Pflegefall...da biste selbst schuld wenn du da kaufst,die Arbeit kann man sich sparen !!!
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Warum denn????
Ist doch ein guter kauf.........
Egal wieviel Bewertungen er hat.......... er hat was zum verkaufen eingestellt und einer hat es für ne bestimmte Summe gekauft......
Dem würde ich an die Eier gehen ...........Nicht locker lassen.........dran bleiben und ich kauf se dir dann für 100.- ab:-)
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Keine chance die verkauf ich nich mehr! Erst mal muss ich sie eintreiben!
Und wie gesagt ich hab ja noch nix bezahlt. Aber an den Vertrag will ich mich auf jedenfall halten. und er wird müssen.
Und wie es gesagt wurde, er hat was verkauft und ich habe es gekauft.
Gruß Sebbi -
Wenn du eine Rechtschutz hast, sofort zum Anwalt. Gar nicht rummmachen mit Drohungen und so nem Quatsch.
Aber es ist immer wieder erstaunlich, wie blöd die Leute sind, die bei E-Gay was reinstellen und sich später wundern, daß die Ware den Preis nicht bringt und nicht verkaufen wollen.Wissen die eigentlich, was das an Konsequenzen haben kann?
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Hm
rechtschutz ist glaube ich das was ich schon seit jahren abschließen wollte aber nicht gemacht habe!! :-a
Aber eigentlich muss ich ja garnix bezahlen, weil ich ja im recht bin!Gruß Sebbi
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Ja aber erstmal musst du die Kosten tragen und du bekommst sie dann eventuell wieder zurück!!!
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Hm. Schit alles blöde!
jetzt macht man einmal ein schnäppchen und dann sowas.
Wie ist das kann ich den wegen betrugs anzeigen??? Dann kostet mich das ja nix, oder??
Gruß Sebbi -
im prinzip is der fall ja eindeutig, so das du gewinnen MÜSSTEST wenn du den verklagst, sicherer isses natürlich wenn du ne rechtschuzversicherung hast
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Egal wie du es drehst und wendest. Dein Anwalt wird nicht für lau arbeiten. Also gehst du immer in Vorkasse. Allerdings ist so eine anwaltliche Beratung auch nicht teurer, als der Satz Räder zum Originaltarif.
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Die KOSten des Anwaltes richten sich ja nach dem Streitwert und der beträgt ja 78 EUR. Also werden da auch nicht so hohe Anwaltskosten auf Dich zukommen. Selbst wenn bei dem Vogel nichts zu holen ist würde ich es evtl. riskieren bei dem Schnäppchen.
Ich weiß gar nicht wieso hier immer so laut nach Betrug geschrien wird.
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Solange der Verkäufer das Geld nicht hat und die Ware nicht rausrückt, handelt es sich hierbei nicht um Betrug. Hier besteht lediglich ein Kaufvertrag unter 2 Privatleuten nach bürgerlichem Recht.
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Ja OK aber er will die Ware ja offensichtlich nicht rausrücken, selbst wenn ich bezahlen würde. Also was kann ich dann machen, wenn nicht anzeige wegen betrug erstatten??
Gruß Sebbi -
...
Du hast mit dem Verkäufer einen Rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen auf dessen erfüllung du bestehen kannst und musst
glaub mal nur wenn die sache andérsherum wäre würde er dich auch voll bei den eiern packen...also bestehe auf dein recht !
und bei dem streitwert kannste die anwaltkosten auch locker bezahlen wenn es schiefgehen sollte...
aber warum sollte es schiefgehen???
der vertrag ist rechtsgültig und aus die maus... -
mal abgesehen von alledem schmeisst er die felgen wahrscheinlich vorher nochmal vom balkon, bevor er sie dann abschickt :-k
würds aber an deiner stelle auch versuchen drauf
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