Hi
hab bei ebay Tropfenspiegel ersteigert!Waren echt ein gutes Schnäpchen für 6€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7&ssPageName=STRK:MEWN:IT
Nun kommt der Verkäufer mit so ner Email
ZitatGuten Abend ich weiß ja nicht ob des ankam, aber ich sehe mich nicht dazu bereit die teuren spiegel für lächerliche 6€ zuverkaufen, ich schlage Ihnen vor. Sie machen mir ein anständiges und faires Angebot, denn ich denke auch Sie können das verstehen. Das die teile mal geld gekostet haben, Über eine etwaige Reaktion ihrerseits würde ich mich freuen.
mfg MWPTunes
Also ich denke es ist Rechtlich nicht möglich was er da Versucht abzuziehen!
Also meine Konter Email
ZitatAlles anzeigenHallo,
Als erstes fange ich mit einem Zitat aus Ihrer Artikel Beschreibung an:
"Spaßbieter hören von meinem Anwalt, der freut sich wenn er was zutun hat."
,also ich denke das ist nicht mein Problem das die Spiegel für 6€ in dieser Auktion ausgelaufen sind,damit muß man bei Ebay jederzeit rechnen!Ich habe den Artikel RECHTSMÄßIG ersteigert und habe nun das RECHT die Spiegel zum Preis von 6€ zu nehmen!
Also mein Zitat:
"Spaßanbieter hören von meinem Anwalt, der freut sich wenn er was zutun hat."
ALso ich hoffe wir können die Sache wie bei jedem anderen Artikel erledigen ,oder ich melde es aufjedenfall Ebay!
Mfg
Der dezente Versuchte Konter mit seinem Anwalt
Zitathallo ich kann sie ja durchaus verstehen, klar ist es nicht ihr problem doch fair 6€ gehen die sicherlich nicht weg, gerne können sie es an ebay melden doch sie werden dann im gegenzug von meinem anwalt. denn ihr gebot war ein reines spaßgebot, und wenn sie denken ich würde nur reden dann irren sie sich. ich habe mit meinem anwalt schon rücksprache gehalten, und der meinte das es sich um ein reines spaß gebot handelt. und ich durchaus das recht habe den artikel nicht zuverkaufen. da die spiegel neu sind, und noch einen gewissen höheren betrag als wert haben.
So lustig wie ich bin zieh ich dem Guten Mann erstma den Gesetzes Text raus!Und versuche es noch mal zu erläutern
ZitatAlles anzeigenHi
Warum war das ein Spaßgebot?Ich habe ERNSTHAFTE absichten diesen Artikel zu ersteigern!Und das habe ich getan!Ich denke es war eindeutig Ihr fehler ,Sie hätten das Startgebot höher setzten müssen,am besten so viel wie Ihnen die Spiegel noch Wert sind!Sowas nennt man dann ein schnäppchen!!!
Vielleicht ist Ihnen nicht Bewußt das wir einen Kaufvertrag nach dem Ende der Auktion abgeschlossen haben!!
So laut Bürglerliches Gesetzbuch(BGB)
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ich habe es Sicherlich nicht nötig ein Spaßgebot abzugeben...Wenn ich Spaß haben will dann sicherlich nicht bei Ebay!DAs wollte ich nur klarstellen!
Wollte Euch mal fragen was Ihr davon haltet?Wie ich mich weiter verhalten soll!??!Oder vielleicht jemand erfahrung mit so Leuten!!!