das mit dem verbandskasten ist auch so ne frage....
vielleicht erlischt da ja auch die BE wenn das nicht schnell genug geht
das mit dem verbandskasten ist auch so ne frage....
vielleicht erlischt da ja auch die BE wenn das nicht schnell genug geht
Das mit der Glasgravur ist der Hammer. Ich wüsste mal gerne in Prozent ausgedrückt wie viel an der Festigkeit geändert wird durch die Gravur??
Anders herum. Wer trägt gemachte Kanten bzw. Kotfügel ein ??? Kotflügel sind jetzt direkt keine tragenden Teile. Jedoch wird beim Kantenumlegen die Stabilität doch um einiges heruntergesetzt.
Wer macht sich darüber Gedanken? Mir kommt das langsam so vor das die Grünen nur nach Sachen suchen. Da werden dann die Gesetzestexte heran geholt.... Bitte zur Kasse.
wie die festigkeit geändert wird siehste ja bei der windschutzscheibe schon bei nem minimalen steinschlag... wie schnell der reissen kann... und auch das ist ne verletzung der glasoberfläche genau wie beim gravieren... also ich finde das berechtigt
ZitatOriginal von ChrisG60
Anders herum. Wer trägt gemachte Kanten bzw. Kotfügel ein ??? Kotflügel sind jetzt direkt keine tragenden Teile. Jedoch wird beim Kantenumlegen die Stabilität doch um einiges heruntergesetzt.
Deshalb steht auch u.a. im Gutachten meiner Felgen, dass die Anhängelast vermindert wird, wenn die Kotflügel ausgeschnitten werden. Beim Umlegen spielt es wohl noch keine Rolle.
Und ich finde das Verbot der Gravuren auch berechtigt. Natürlich sind die Scheiben beim 2er nicht belastet, aber es gibt auch andere Autos und man muss einfach klare Grenzen ziehen. Gummiparagraphen gibt es zwar auch*, aber sind in meinen Augen viel schlimmer - denn dann ist man immer direkt vom Prüfenden abhängig.
* Ein gutes Beispiel ist hier der Paragraph über das Lenkungsspiel.
Bei einem einscheiben Sicherheitsglas, so wie die Seitenscheiben oder die Heckscheibe, treten überhaut keine Kräfte, die auf das Glas einwirken auf. Es gibt lediglich die thermische Ausdehnung. Dabei wird treten allerdings nur Normalspannungen im Glas auf. Demzufolge müßte man einen Bauteilnachweis an der Stelle der Gravur führen. Da allerdings die Gravurtieve äußerst gering ist, und somit der Restquerschnitt fast nicht geschwächt ist, ist das kein Problem.
Problematischer ist das bei Biegespannungen.
ZB würde ich mit meine Wohnzimmerscheibe nicht gravieren lassen, da auf diese durch Temperatur und Luftdruckänderungen sehr hohe Kräfte wirken. Die scheibe bläst sich auf, wie ein Ballon. Dabei entstehen an der Oberfläche wegen der geringen statischen höhe, sehr hohe Spannungen. Und vor allem entstehen dort ZUG Spannungen. Und genau dort ist die Gravur nicht zu gebrauchen,da zu dem geringeren Querschnitt auch , und das ist eigentlich das Wichtigste, noch die Kerbwirkung kommt.
Mit Sicherheit ist es richtig, dass die Frontscheibe Verbundglas ist, und dass es auch aufgrund dessen, dass der "Fahrtwind" auch direkt auf die Scheibe drückt evtl. zu komplikationen kommen kann. (wie auch vorher schon beschrieben bei einem Steinschlag)
Allerdings finde ich es gerade auf den Seiten und auch auf der Heckscheibe ein klein wenig lächerlich! Schließlich wirken hier keine besondern kräfte und beide bestehen auch nicht aus Verbundglas (woraus ich auch schließen würde, dass dies nicht besonders stark belastete Teile sind). Demnach ist es doch sehr fraglich, wo hier die Berechtigung liegt. Zudem bin ich auch schon 3 mal mit ner Scheibengravur durch irgend eine Abnahme gefahren.
Aber was solls. Habe gestern noch jemanden getroffen, bei dem wurde sogar eine Gravur auf dem Rückspiegel bemängelt. Soweit ich weiß, würd er diesen doch eigendlich überhaupt nicht benötigen oder (zweiter Aussenspiegel.....)
Also irgendwie ist das schon alles sehr komisch.....
Das mit den Kräften hab ich ja beschrieben. Die Tragfähigkeit ist übrigens von Glas und Verbundglas nur bei Biegung unterschiedlich. Zug und Druckfestigkeit ist gleich.
Und die Gravur auf dem Rückspiegel ist, auch wenn man den 2ten nicht braucht, desshalb unzulässig, weil ALLE Teile, die montiert sind, funktionstüchtig sein müßen. Ganz einfach.
Okay, dann wird ihm wohl nix anderes übrig bleiben.... :-a
Auch wenn es schwer fällt das einzusehen :-r ist das was Du sagst schon logisch.... Tja, dann hoff ich mal, dass se mich in ruhe lassen! Bei geklebten Scheiben ist das kein Spaß mehr.....
ich weis sowieso nicht warum man darüber diskutiert... der gesetzgeber gibt es vor und gut. ändern können wir es doch eh nicht... und will jetzte jeder der ne scheiben gravur hat sich eben schnell für 1000 und mehr euro nen gutachten dazu erstellen lassen ???
Ändern nicht, aber vielleicht kann man verstehen, warum es Sachen gibt, die nicht erlaubt sind. Und wenn man nicht diskutieren soll, dann könnten wir unseren Laden hier auch gleich zumachen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!