Hallo zusammen.
Hätt da mal ne Frage! Wenn die Polizei ein Fahrzeug auf die Verwahrstelle bringen lässt und dann wird ein Mängelbericht erstellt usw.... Dann muss man doch normalerweise alle Mängel beheben, die aufgeführt worden sind, damit man wieder eine Zulassung für das Fahrzeug erhält! Jetzt haben sie einen Bekannten von mir rausgezogen und neben einigen Mängeln steht auch auf der Liste: Scheibengravur hinten rechts! Das kann doch nur ein Scherz sein oder? Hat schonmal jemand gehört, dass ich wegen ner Scheibengravur, die definitiv ausserhalb des Blickfeldes im hinteren Dreiecksfenster ist einen Mängel bekomme? Kennt da jemand die Rechtslage. Ich war bisher immer der Meinung, dass sowas ausserhalb des Sichtfeldes absolut kein Problem darstellt....
Gruß Fu