hey....hoffe ma dass hier einer richtig ahnung hat: )hab da ma ne frage...und zwar....wenn ich eine wohnung erwerbe...übertragen sich die schulden die im grundbuch eingetragen sind auf mich oder erlöschen sie nachm kauf und der gläubiger (z.b.bank) kann dann nach der gebotabgabe (müssen ja mindestens 50% bzw. 70% des verkehrswertes sein)bzw ende der versteigerung entscheiden ob ihn das gebot zufriedenstellt?!ich hoffe die jenigen die davon ahnung haben wissen was ich jetzt meine!
ein problem beschreiben war nie meine stärke :-r
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