So nun mal ne ganz spezielle Frage:
Bei den Felgen handelt es sich um Felgen die in Deutschland produziert und ins Ausland verkauft werden. Die Felgen verfügen über eine eingegossene, nicht eingeschlagene, Traglast. Da die Felgen in Deutschland nicht vertrieben werden gibt es laut dem Hersteller kein Gutachten oder Festigkeitsnachweis. Wusste zwar nicht das es eine Traglastangabe geben kann ohne Festigkeitsnachweis aber ok... man lernt nicht aus.
Der Hersteller mit dem ich telefoniert habe meinte, dass manche TÜVs es über die eingegeossene Traglast mit einer Einzelabnahme nach §21 abnehmen würden. Kannmir einer dazu was sagen? Gibt es tatsächlich die Möglichkeit Felgen absolut ohne Papiere nur mit der eingegosenen Traglast abgenommen zu bekommen?