Cleane Beifahrertür TüV Probleme!?

  • Hallo,
    ich habe da mal wieder nen problem.


    Ich habe wie bestimmt auch einege von euch meinen Griff auf der Beifahrerseite entfernt.
    Heute war ich mit meinem Golf beim TüV und wollte moto usw. eintagen lassen und mir eine neue plackette holen....


    Doch der prüfer meinte ich brauche einen griff auf der beifahrerseite!? :motz
    Wie habt ihr das gelöst?


    Ach ja, er meinte entweder brauche ich eine andere tür oder ne kopie von einer austragung.
    Hat vielleicht jemand eine austragung, die er mir mal per mail schicken kann!?

    Wann wirds mal endlich wieder SOMMER?


    Einmal editiert, zuletzt von Heppy-Golf ()

  • Also ich hab das damals auch ein- (ausgetragen) bekommen. Das ist aber heute auf Grund neuer Bestimmungen nicht mehr möglich!
    Aber meines Wissens wird das aber noch eingetragen, solange die Fahrertür noch einen Griff hat. Auf jeden Fall ist das Ermessenssache des TÜV-Prüfers. Ich würde sonst einfach noch mal bei einer anderen TÜV-Stelle nachfragen. Vielleicht sind die ja kulanter...
    Fragen kostet ja nichts!

  • Sorry wenns nich ganz passt, möchte aber deswegen auch keinen neuen Thread aufmachen...


    Wie ist es beim 5Türer, das isses ja kein Problem wenn hinten an den Türen die Griffe weg sind?!


    mfg & danke für Antwort

  • @BlackMagic96: Vorraussetzung für cleane Türen hinten in der Verbindung mit Beibehaltung der Sitzplätze sind klappbare Vordersitze. Es geht meinen TÜVer darum,das bei einem Unfall die hinten sitzenen Personen rauskommen.

  • Zitat

    Original von glaui
    @BlackMagic96: Vorraussetzung für cleane Türen hinten in der Verbindung mit Beibehaltung der Sitzplätze sind klappbare Vordersitze. Es geht meinen TÜVer darum,das bei einem Unfall die hinten sitzenen Personen rauskommen.


    Komischer TÜV! Du schweisst doch nicht Deine kompletten Türen zu. Die Insassen kommen doch von innen trotzdem raus!
    Dann bräuchtest Du ja theoretisch immer klappbare Sitze, weil Du ja immer davon ausgehen musst, dass bei einem Seitenaufprall der Türgriff aussen beschädigt werden könnte... :tock:
    Und wenn die Türen verkanntet sind, bringt auch ein Aussentürgriff nicht viel.
    Also für meinen TÜV war nur wichtig, dass sichergestellt ist, dass die Türen auf keinen Fall unbeabsichtigt öffnen können. (z.B. wärend der Fahrt oder wenn der Wagen am Fahrbahnrand steht)
    Wenn der Fahrer so blöd ist und seine Türgriffe entfernt und deshalb nicht gerettet werden kann, ist das doch sein Problem. Wichtig ist nur, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht gefährdet werden!
    So war das früher jedenfalls. Aber heute soll das Austragen aber nicht mehr möglich sein. (Auf jeden Fall das Austragen aller Türgriffe)
    Denke aber mal, dass das weiterhin Ermessenssache des Prüfers ist.
    Meiner macht es nicht mehr...


    @ Heppy-Golf: Werde meinen Brief mal einscannen und Dir zukommen lassen. Kann aber u.U. ein paar Tage dauern. Hab im Moment ein paar Probleme mit meinem Email-Account.

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