Problem nach Autoverkauf

  • Hallo,


    habe gestern meinen Ibiza verkauft mit dem Zusatz im Kaufvertrag "Gekauft wie besichtigt & probegefahren / Bastlerfahrzeug" und das als Privatperson. Jetzt habe ich eine eMail bekommen, das er gestern auf dem Heimweg angeblich den Endschalldämpfer verloren hat und ich die Reperatur von 210€ übernehmen soll :tock:. Was will der eigentlich, selbst wenn es wirklich so sein sollte (was nicht sein kann, ich kenne ja mein ex-Auto) hat er Pech gehabt, oder? Problem ist nur das das Auto noch auf mich zugelassen ist und laut Vertrag bis morgen umgemeldet werden muß, habe jetzt etwas bammel das der mit meinem Kennzeichen Mist macht wenn ich ihm schreibe das er von mir nichts bekommt.

  • Probiers bei deiner Zulassungsstelle.Oder über deine Versicherung über Zentralruf, oder wie das heist.


    Aber mal ehrlich, wer verkauft zugelassene Autos?
    Um Ärger zu vermeiden: IMMER abmelden.

  • das ist genau der grund warum ich autos NIE angemeldet verkaufe !!!... wenn du in deinem kaufvertrag die gewährleistung ausgeschlossen hast, kann er dir gar nix, aber informiere unverzüglich deine versicherung das er verkauft ist, damit keine böhse überraschung kommt...

  • Nichts. Ganz einfach. Mit "Bastlerfahrzeug" hat er doch überhaupt keine Gewährleistung. Was denkt der sich eigentlich? Aber Versicherung mußt du alarmieren. Am besten Gesten noch.

  • brauchste keinen Schiß haben! Selbst wenn da jetzt irgendwas mit den Kennzeichen passieren sollte, hälst du den Grünen den Kaufvertrag hin und bist direkt raus aus der SAche! Betrachte dieses Auto am besten als Geschichte! Mit diesem Vertrag hast du mit dem Auto zum Zeitpunkt der Geld, bzw. Briefübergabe nichts mehr zu tun! Vorraussgesetzt du hast den Kaufvertrag noch der von dir und dem Käufer unterschrieben wurde! :-i

  • ich würd mir da auch keine platte machen gekauft wie gesehen und fertig nur halt versi anrufen und die karte von dem kaufvertrag (wenn eine bei war) zur zulassungsstelle schicken damit die auch wissen das der verkauft wurde, wenn er ne nicht ummeldet direkt zum anwalt... kollege hat sein auto verklauft und der neue besitzer ist 6 monate auf seine kosten weiter gefahren... gut, das problem war er hatte keinen kaufvertrag

    mfg der Sven :zwinker:


    PS: WER RECHTSCHREIBFEHLER F(I)NDET DARF SIE ALS ANDENKEN BEHALTEN

    Einmal editiert, zuletzt von Svenie1978 ()

  • ne kopie vom kaufvertrag an DEIN strassenverkehrsamt und dann biste raus und bekommst auch deine steuerrückerstattung und wenn ers dann nicht ummeldet wirds zwangsabgemeldet!! hat ich schon brauchste dir keine gedanken machen...
    finde es auch nicht so schlimm nen auto angemeldet zu verkaufen, ich füll bei den adac verträgen immer diese schnipsel für verkehrsamt und die vers. aus und lass die den käufer unterschreiben und bring das da am nächsten tag rum!! alles was danach passiert interessiert mich dann :arsch: :arsch: :arsch:

  • Wichtig ist halt, dass im Kaufvertrag die Uhrzeit der Übergabe steht.
    Dann kann er dir eigentlich gar nichts. Du kannst den Wagen zwangsabmelden, in dem Du wie schon erwähnt den Kaufvertrag an das Straßenverkehrsamt faxt.



    Problematisch wird es nur bei arglistiger Vortäuschung falscher Tatsachen.


    Heißt im Klartext. Der Käufer kommt mit einem Bekannten zur Probefahrt. Du bist alleine. Die beiden fragen Dich ob der Auspuff in ordnung ist, oder ob es damit irgendwelche Probleme gibt.
    Du sagst, es ist alles 100% i.O.
    So, an der nächsten Ecker bleibt er nach dem Kauf liegen weil der Auspuff abgefallen ist. Dann hast Du ihn arglistisch getäuscht. Bei sowas muss man vorsichtig sein.
    Weiß aber nicht wie diese Gesetzeslücke in Verbindung mit dem Begriff "Bastlerauto" steht.


    Bei gekauft ohne Garantie kann man mit sowas auf die Klappe fallen.
    Deswegen immer nen eigenen Zeugen haben.


    gruß

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