am Ende siegt die Gerechtigkeit.
Nur die wenigsten werden es mitbekommen haben, im November letzten Jahres habe ich mich auf der Autobahn dazu verleiten lassen, einen Rentner rechts zu überholen, nachdem ich ca. 6 km mit 120 km/h auf der linken Spur hinter ihm hergefahren bin.
Der Rentner schien darauf ziemlich allergisch zu reagieren und erstattete umgehend eine Anzeige.
In dieser wurde mir fälschlicherweise Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen.
Ein nicht unerhebliches Bußgeld, Fahrverbot und eine Vorstrafe waren zu befürchten.
Bei einem Schuldspruch hätte die Rechtsschutzversicherung keinen Cent übernommen.
Heute fand ich folgenden Brief meiner Anwältin im Briefkasten vor
Zitatin vorgenannter Angelegenheit darf ich Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass der Rhein-Sieg-Kreis mir mitgeteilt hat, dass eine Ahndung der Angelegenheit deshalb ausscheidet, weil der Staatsanwalt die Akte solange hat liegen lassen, dass eine Verjährung der Angelegenheit eingetreten ist.
Daher ist nun auch das Bußgeldverfahren gegen Sie erledigt, so dass Sie insgesamt keinerlei Rechtsfolgen zu erwarten haben