.. aber die 50cm-Regel greift erst bei Autos ab EZ 1.1.88 ... Da passt entweder was mit dem 07er oder mit dem Sachverstand der Rennleitung nicht ...
07-Kennzeichen!! Wer kennt sich aus??
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ausserdem ist ein auto was die 07 er nummer hat ja auch stillgelegt. das fahrzeug ist auch im verkehrsregister nicht mehr erfasst!!
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Ein "stillgelegtes" auto darf aber auch nicht mehr fahren - es muss schon eine erneute Freigabe vom Straßenverkehrsamt bekommt.
Wenn ein Auto stillgelegt wird, dann wird normalerweise auch der FKZ-Schein sichergestellt und zum Amt geschickt, wo man ihn sich nach Behebung der Mänegl wieder abholen kann...
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es darf ja eigentlich auch nicht fahren. dafür hast du ja eine ausnahmegenehmigung! die ist wiederrum beschränkt auf bestimmte fahrten!
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hab grad mit dem telefoniert.
der wagen wurde stillgelegt, er musste den zum tüv vorfahren, hat punkte bekommen und musste seine 07-nummern abgeben. seit dem steht das auto in der scheune -
war denn alles im Brief eingetragen?
Dann würde ich dagegen vorgehen!
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