Jo. Also wenn ein neutraler Zeuge gesehen hat, dass Du schon kurz dort gestanden hast und der andere zu schnell war, bekommst Du max. 1/3 von Deinem Schaden wieder. Wenn er nachweislich grob gegen die vorgeschriebene Geschwindkeit verstoßen hat, könnte es auch zu einer sogenannten Haftungsteilung kommen. Dafür müsste man aber mehr wissen, als die spärlichen Angaben hier (die auch nur von einem der Beteiligten kommen).
Die Freundin als Zeugin würde vor Gericht zwar berücksichtigt werden, allerdings nicht in dem Maße wie eine neutrale Aussage, da Sie ein bestimmtes wirtschaftliches Interesse an der Begleichung Deines Schadens hat.
Berichte mal weiter, wie die Regulierung verlaufen ist....