Ja aber zum TÜV darf ich sogar ohne Kennzeichen fahren... Also wozu dann die Kurzzeitkennzeichen??
wochenzulassung(5tageskennzeichen)
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Ähem...
Du mußt vor Fahrtantritt SELBER den Zettel ausfüllen, dh. es steht schon drinn, mit was du da grad rumfährst.
Und wenn ich nach Luckau fahren will,dann gilt es als Verkaufsfahrt, Überführung oder sonstwas. Da können einem die Grünen nix. -
Und wie sieht es mit Italien aus???
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Eigentlich ist das eine ganz offizielle deutsche Zulassung. Da dürften die eigentlich nichts dagegen haben.Aber vielleicht ist es ja verboten, damit außer landes zu fahren. Frag doch mal auf der Site,die ich angegeben hab, nach.
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Für andere länder brauchst du ein exportkennzeichen!
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Zitat
Original von Capt.Kompressor
Ja aber zum TÜV darf ich sogar ohne Kennzeichen fahren... Also wozu dann die Kurzzeitkennzeichen??Nene, ohne Kennzeichen darfst nie fahren. Sonnst kannst dich ja mit 200 in ner 30er Zone blitzen lassen
Du darfst OHNE anmeldung zum TÜV/Landratsamt fahren, aber nur wenn Du ne Doppelkarte hast
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Bei den gelben muss nichts eingetragen sein.
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Zitat
Nene, ohne Kennzeichen darfst nie fahren. Sonnst kannst dich ja mit 200 in ner 30er Zone blitzen lassen
Du darfst OHNE anmeldung zum TÜV/Landratsamt fahren, aber nur wenn Du ne Doppelkarte hast
Damit hast du dich ja selber wiederlegt.Aber es stimmt schon; hatten wir ja auch schon oft genug betont.
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Zitat
Darf man damit eigentlich ins Ausland fahren? Also z.B. Italien?
Offiziell nicht, jedoch drücken da viele im Ausland ein Auge zu, weil die da teilweise auch nicht ganz durchblicken. Der Versicherung, zumindest unserer, ist es egal ob wir mit den Kennzeichen im Ausland rumfahren, da gibt es keine Probleme.Naja, mir egal, gestern sind unsere roten Nummern gekommen.
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Ist das in jedem Bundesland eigentlich gleich mit den Auflagen, um rote Kennzeichen zu bekommen?
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Wie solls auch einer nachweißen, ob was eingetragen is oder net? Kannst dir ja selber was reinreimen...
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mal noch eine andere Frage:
Ich will mein Auto am Sonntag Abend zu einer Werkstatt bringen, die TÜV machen soll.
Jetzt mein Problem: das Auto ist seit über einem Jahr nicht angemeldet und die alten Kennzeichen
hat der Vorbesitzer leider nach dem Abmelden entsorgt ( :-r )Kann ich den Golf mit der Stange zur Werkstatt schleppen (ohne Kennzeichen?)
oder hat da jemand eine Idee???Ist wirklich dringend...an eine rote Nummer komme ich leider auch nicht... :-a
Vielen Dank und viele Grüße,
wolfi -
ja darfst du, denn jetzt kommt der feine unterschied:
wenn du mit Stange abschleppst kein problem sobald die stange dran ist bist du automatisch beim schlepper fzg. mitversichert, hatte deswegen RIESEN STRESS mit Bullen, hab mein pkw abschleppen lassen mit stange ohne zulassung zur garage, bullen angehalten und auto musst ich stehen lassen die meinten das wäre rechtswiedrig bla.bla.bla...
anwalt eingeschaltet weil kam ja noch bußgeldbescheid und verfahren wurde eingestellt
OHNE Stange also seil ist scheisse dafür muss pkw zulassung\Doppelkarte haben außer es ist ein pannenabschleppung\notfallps: am sichersten ist wenn du dir ne Doppelkarte besorgst
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Zitat
Damit hast du dich ja selber wiederlegt
Nein, hat er nicht. Es fehlt nur was: am Fahrzeug sind zugehörige ungestempelte Kennzeichen anzubringen. Desweiteren darf man maximal in den angrenzenden Zulassungsbezirk fahren; und auf der Deckungskarte muss ein explizizer Hinweis drauf sein dass Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §xyz abgedeckt sind.
Scholz: Mit der Stange hat die Unterscheidung Schleppen/Abschleppen nichts zu tun. Abschleppen ist Nothilfe und deshalb von vielen Vorschriften befreit. Schleppen eines betriebsbereiten PKWs dagegen ist genehmigungspflichtig und erfordert vom Fahrer des "Gespanns" einen Führschein für LKW (früher Klasse 2).
Thorsten
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Stimmt nicht!!!!
laut STVZO ist es ein Unterschied ob mit Stange oder Seil!!!!
glaub mir und da lass ich mir auch nichts sagen ich hab das alles einmal durch
Den bei Seil haftest du also das abgeschleppte FZG außer es ist
abschleppen
aber arcox will nur zum TÜV das ist kein abschleppen daher rat ich ihm Doppelkarte (dann kann er selber fahren mit seinen) oder\und Stange
steht alles in der STVZO -
Abschleppen (Stange oder Seil) = Vorne Klasse 3, hinten keine
Schleppen (nur Stange)= vorne Klasse 2, hinten Klasse 3Beim schleppen muss das hintere Kennzeichen des Zugfahrzeuges an das Heck des zuziehenden angebracht werden, da dieses dann als ein Gespann zählt.
Zitatwenn du mit Stange abschleppst kein problem sobald die stange dran ist bist du automatisch beim schlepper fzg. mitversichert, hatte deswegen RIESEN STRESS mit Bullen, hab mein pkw abschleppen lassen mit stange ohne zulassung zur garage, bullen angehalten und auto musst ich stehen lassen die meinten das wäre rechtswiedrig bla.bla.bla...
Das es eingestellt wurde hatte sicherlich den Grund, dass der vordere Klasse 2 hatte und es daher als schleppen zählte.
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