hi wie is das mit gelben 5tages kennzeichen muss dann am auto alles eingetragen sein???? muss der wagen tuv haben ????
wochenzulassung(5tageskennzeichen)
-
-
nein, muß er nicht, und eingetragen muss auch nix sein.
Du brauchst von Deiner Versicherung nur eine Versicherungskarte.
-
Nö, du mußt nur sicher sein, daß er fährt und das die Bremsen gehen.
-
dann könnte ich therotisch nächste woche nach luckau fahren .....das hat ja was.....
-
rrriicchtig..... (Betonung wie Hr. Panzer )
und Du brauchst Dir auch keine Gedanken über irgendwelche Zwangsstillegungen machen... -
stimmt nicht!!!
bei roten nummern muss nichts eingetragen sein!!!
bei 5tagesz... steht auf dem Zettel den du abgibst mit deiner Unterschrift das das auto nach stvzo betriebsicher sein muss
deshalb fahren die karanken umbauten ohne eintragungen auch rote nummern und nicht die gelben 5tagesz. -
@ Scholz
Das stimmt.Außerdem sind die 5 Tageskennzeichen nicht zum rumfahren gedacht, sondern wie die roten für Probe-, Überführungs-, Verkaufsfahrten, etc. und halt nur für Privatleute.
Musst Dir also ein Schild rein hängen, dass Du den Wagen dort verkaufen willst. Kannst ja vor Ort abnehmen.
Wenn er dann noch verkehrssicher ist, könne sie Dir gar nichts. -
-
-
-
Zitat
Mit der 5 Tageszulassung kannste doch rumfahren, wie du willst.
Nein !!!ZitatWer will den ernsthaft bezweifeln, daß du keine Überführungsfahrt machst?
Die Polizei. Es geht darum, wie es rechtlich ist und nicht das schon nichts passiert. -
Ja, und? Man fährt mit dem Auto zum treffen, mit dem Ziel es dort zu verkaufen. Alles rechtens.
-
also ich glaub ihr habt mi net verstanden
also bein einer 5tagesz. müssen die sachen eingetragen sein, so hat mir das die Tante bei der Zulassungstelle erklärt und die netten hernn in grün auch AUßER wenn du damit fahrten dirket zum TÜV\DEKRA machen willst um z.B Eintragungen oder HU machen zu lassen, allerdings darf man laut gesetz fahrten direkt zum TÜV sogar ohne zulassung durchführen...
bei roten Kennzeichen muss NICHTS eingetragen sein -
Und wo bekommst du die Roten her? Die gibt es doch für Privatpersonen überhaupt nicht mehr. Es muß auch nichts eingetragen sein. Du mußt lediglich bestätigen, daß die Kiste fahrtauglich ist. Ich hatte bei meinem Umbau auch erst die 5 Tagesdinger drauf.
Fahrten zur wiederzulassung gehen wirklich nur mit Doppelkarte. Allerdings ist die Fahrstrecke nicht zu weit zu wählen, sonst wird es eine Überführungsfahrt. -
ich krieg die roten auch nicht kenn aba welche die Autohändler kennen und die z.B für fahrten nach Luckau kriegen wenn an ihren Fahrzeugen nicht eingetragen ist
also bei mir meinte die Tante das als fahrtauglich auch eingeragen zu verstehen ist wie gesagt außer man fährt direkt zum TÜV um dieses durchzufürhren
Ein Verkehrspolizist meinte zu mir das bei gelben nr. grundsätzlich alles eingetragen sein sollte ansonsten können die das auto einziehen
er meinte bei roten NR könnten sie gar nichts -
Aha. Und wenn ich mit den 5Tagesdingern zum Eintragen fahren will? Muß Ich da erst das Auto mit'm Hänger vorbeibringen. Mir wurde davon Überhauptnichts gesagt, daß etwas eingetragen sein soll.
Aber das bringt eh alles nichts. Wir brauchen jetzt einfach mal die Vorschriften. Wo steht das? StVzo?bingt uns das weiter?
Zitat§29g Rote Versicherungskennzeichen
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit eines versicherungskennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines solchen Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen vorbehaltlich der Vorschriften über die Betriebserlaubnispflicht mit Versicherungskennzeichen unternommen werden, deren Beschriftung und Rand rot sind. Als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für Benutzung des Fahrzeugs.Hab ich übrigens hier her.
So, nochwas:Zitat(4) Bei Bedarf hat eine Zulassungsbehörde zur einmaligen Verwendung für Zwecke nach Absatz 1 Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und besondere Fahrzeugscheine nach Muster 4, auch ohne vorherige Bezeichnung des Fahrzeugs im Fahrzeugschein, auszugeben. Der Empfänger hat die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
-
Wenn ich also noch nicht mal sagen muß, was für ein Auto ich hole, wie soll dann was eingetragen sein?
-
hatte auch ma gelbe...wurd angehalten, die haben sich den zettel angeguckt sind wieder eingestiegen und weggefahren!auto war 85/70 tiefer und solche witze.die haben das auto nur von hinten gesehen
-
Ich kenn mich da ja net so aus, aber wenn ich das so lese, dann hat der MRGolf doch recht oder? Wenn ich nicht mal vermerken muss, was es cfür ein Auto ist, wie soll dan ersichtlich sein, was eingetragen is? :blink:
Darf man damit eigentlich ins Ausland fahren? Also z.B. Italien?
-
also ich hab doch nun schon mehrmals geschrieben das Fahrten auf direktem wege zum TÜV zwecks eintragungen erlaubt sind mit 5tagesz.
aba nach luckau zum Blasen ohne was eingetragen zu haben mit 5tagesz. da hab ich schon sehr satk meine Bedenken das das gut geht
Ich kann nur sagen was mir die Z.Tante gesagt hat
sie meinte die sachen müssten eingetragen sein außer wenn ich halt zum TÜV fahr zur Eintragung
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!