"Turbo Rolf" Urteil geht von vorne los...

  • Zitat

    Original von haviii
    Deine Argumentation würde ja Michael Schuhmacher an jedem Unfall in den er im Strassenverkehr verwickelt ist mitschuldig machen.


    Also noch einen Satz.


    Nicht alles so Scheuklappenmäßig sehen.
    Wenn Michael Schuhmacher überhaupt keine Möglichkeit hat den Unfall zu verhindern(bremsen,ausweichen),dann hat er natürlich keine Teilschuld.


    Wenn er aber durch überhöhte Geschwindigkeit in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn kommt und da kommt ein Wagen entgegen,dann siehts für ihn wesentlich schlechter aus als für einen Führerscheinneuling,der gerade erst seine Prüfung gemacht hat.Zwar kriegt der Neuling mit sicherheut auch ne Sperre,aber Schuhmacher bekommt mit Sicherheit ne Bewährung oder gar Gefängnisstrafe,weil der Richter davon ausgeht,das er soviel Erfahrung besitzt,das er weiß wann er zu schnell ist.
    Beim Neuling kann man sagen,er hat sich verschätzt.Aber bei Schuhmacher ?


    Weißt du jetzt worauf ich hinaus will ??

    Golf 3 VR6 mit Verteilerzündung und daher nur 1155 KG schwer ABT 3.0 220 PS 70er Hartmann Anlage mit Fächer 6/2/1 und Webasto Standheizung ! :D
    Das alles rollt auf 17 Zollfelgen von Mille Miglia mit 215/40 Reifen.

    Einmal editiert, zuletzt von Grendel ()

  • Na ja. Ist zwar etwas dürftig, deine Argumentation. Aber was soll's? Die Strafe wird für jeden neu "ausgeknobelt" , meinst du?
    Jedenfalls ist dein letztes Beispiel griffiger, als das vorher.
    Fakt ist aber auch, daß es einen Maßnahmenkatalog gibt, nach dem solche Fälle beurteilt werden. Im Einzelfall kommt halt was dazu oder nicht. Das liegt aber wohl ganz im Ermessen der Richter.


    Vielleicht sollten wir aber auch einfach das Urteil akzeptieren, bevor wir uns hier noch an die Gurgel gehen.

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