ZitatOriginal von haviii
Deine Argumentation würde ja Michael Schuhmacher an jedem Unfall in den er im Strassenverkehr verwickelt ist mitschuldig machen.
Also noch einen Satz.
Nicht alles so Scheuklappenmäßig sehen.
Wenn Michael Schuhmacher überhaupt keine Möglichkeit hat den Unfall zu verhindern(bremsen,ausweichen),dann hat er natürlich keine Teilschuld.
Wenn er aber durch überhöhte Geschwindigkeit in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn kommt und da kommt ein Wagen entgegen,dann siehts für ihn wesentlich schlechter aus als für einen Führerscheinneuling,der gerade erst seine Prüfung gemacht hat.Zwar kriegt der Neuling mit sicherheut auch ne Sperre,aber Schuhmacher bekommt mit Sicherheit ne Bewährung oder gar Gefängnisstrafe,weil der Richter davon ausgeht,das er soviel Erfahrung besitzt,das er weiß wann er zu schnell ist.
Beim Neuling kann man sagen,er hat sich verschätzt.Aber bei Schuhmacher ?
Weißt du jetzt worauf ich hinaus will ??