"Turbo Rolf" Urteil geht von vorne los...

  • Zitat

    Original von MRGolf
    Kurz gesagt: Quatsch.
    Eine Verurteilung ist ein Freibrief für alle Schleicher und Sonntagsfahrer. Ich denke ein Fahrverbot sollte ausreichen.


    Ein Fahrverbot für 2 Menschenleben ?
    Er kann von Glück reden,das er "nur" 1,5 Jahre Knast bekommt !
    Das war kein Unfall oder eine verkettung unglücklicher Zufälle.
    Rolf F. hat in diesem Moment genau gewußt was er tut und ihm wars einfach egal was mit den anderen Verkehrsteilnehmern passiert.


    Zitat


    Und der Käse mit der Pumpgun ist eindeutig geklärt. Solange er nicht schießt, ist er nicht schuldig des Mordes sondern "nur" der Bedrohung.


    Wenn aus der Bedrohung heraus jemand stirbt,dann ist es sehr wohl fahrlässige Tötung.
    Denn ohne diese massive Bedrohung währe so eine Reaktion nicht zustande gekommen.


    Mann muß sich einfach darüber im klaren sein,das man auf öffentlichen Straßen nicht sich selber verpflichtet ist,sondern in erster Linie den anderen Verkehrsteilnehmern,Frauen,Kindern und Familien die man zutote fahren kann,wenn man mit seinem Gefährt(Waffe) nicht verantwortungsvoll umgeht.


    Das Urteil wird mit sicherheit bestätigt und das ist das einzig richtige,damit solche Raser nicht meinen,sie kommen ungeschohren bei sowas davon,weil es ja dunkel ist und sie kaum einer sehen kann !

    Golf 3 VR6 mit Verteilerzündung und daher nur 1155 KG schwer ABT 3.0 220 PS 70er Hartmann Anlage mit Fächer 6/2/1 und Webasto Standheizung ! :D
    Das alles rollt auf 17 Zollfelgen von Mille Miglia mit 215/40 Reifen.

  • Mal was anderes.Was wäre denn gewesen, wenn ER das lenkrad verreist, weil die Tante soooo langsam ist, das keiner damit rechnet?
    Da gehören 2 dazu. Und sie hat nun mal selbst auch Schuld. Also Fahrverbot. Ihr Verhalten war schließlich auch lebensgefährlich. Und das Fahrverbot bekommt er nicht für die 2 Menschenleben. Hätte er einen Reisebus abgedrängt verhängst DU dann Lebenslänglch?

  • Zitat

    Original von MRGolf
    Mal was anderes.Was wäre denn gewesen, wenn ER das lenkrad verreist, weil die Tante soooo langsam ist, das keiner damit rechnet?
    Da gehören 2 dazu. Und sie hat nun mal selbst auch Schuld. Also Fahrverbot. Ihr Verhalten war schließlich auch lebensgefährlich. Und das Fahrverbot bekommt er nicht für die 2 Menschenleben. Hätte er einen Reisebus abgedrängt verhängst DU dann Lebenslänglch?


    Wenn man schon ziemlich lange Auto fährt, kann man ungefähr einschätzen, wie schnell jemand fährt. Auch wenn man nicht die genaue Geschwindigkeit erkennt, sieht man aber eindeutig, das jemand erheblich langsamer ist. Und dann hat man als Nachfolgender sich der Geschwindigkeit anzupassen, auch wenn einem das nicht passt.
    Ich bin hier keiner der diese NOTORISCHEN LINKSFAHRER nicht auch wie die Pest hast, aber Recht muß Recht bleiben. Wenn er das gemacht hat, dann soll er gefälligst dafür auch gerade stehen.
    Da sind die 1,5 Jahre ja wohl ein Hohn für die Gesellschafft. Ich möchte mal einen erleben (NICHT DAS ICH DAS IRGENDEINEM WÜNSCHE), dem seine Frau und Kind so etwas passiert, dann würde derjenige aber ganz anders reden.


    Golf II MADISON (RP), LA9V, 5Türer, SSD, 301978KM,
    Erster Motor
    Erste Kupplung
    Erstes Getriebe
    Nachger. Org. ZV, Magic-Safe MS-650, GL-Stangen mit AHK, Blauer Tacho und Schalter


    Schönen Gruß

    Never change a running system

  • Es ist mit Sicherheit nicht toll, dass diese Geschichte 2 Menschenleben gefordert hat. Allerdings bin ich auch er Meinung, dass diesem Rolf nur die Pappe entzogen werden soll.
    Ihm alleine kann man nicht die Schuld am tragischen Ausgang des Unfalls geben.
    Man kann es betrachten, wie man es möchte, aber ich finde, dass alle beide fahrlässig gehandelt haben. Wäre Sie auf der freien mittleren od rechten Spur gefahren, wär nichts passiert.Hätte er Sicherheitsabstand gehalten (und vorher abbremsen) wär nichts passiert. Und wofür gibts eigentlich Rückspiegel im PKW, wenn eh nur 5% der Autofahrer reinschauen.
    Ich bin in den vergangenen Wochen viel Autobahn gefahren, und was sich da einige zusammengeleiert haben, war schon nicht mehr feierlich. Viele kennen Blinker und Beschleunigungsstreifen garnicht (so von wegen mit 30 auf die Autobahn drauf, oder mal einfach mit 80 auf die linke Spur ziehen ohne Voranmeldung), manche glauben es zu schaffen, mit 90 einen 95KM/h schnellen LKW zu überholen, oder der "Klassiker", mit 160 (incl. Hup- und Blinkkonzert) durch ne enge mit 60 ausgeschilderte Autobahnbaustelle :motz :tock: :-r Da fällt mir garnichts mehr zu ein... Was heutzutage alles einen Führerschein bekommt oder überhaupt noch ein Fahrzeug bewegen darf, unglaublich. Von Möchtegern-Schumies bis hin zu 90 und Scheintod.


    Also ich wäre für 1Jahr Führerscheinentzug mit Neuerwerb. Mehr kann man Ihm nicht aufbrummen. Es haben einfach beide falsch reagiert...

  • Grende hat eine sehr schlüssige Aussage gemacht. Demnach könnte man der Verurteilung aus dem ersten Verfahren zustimmen.
    Das Problem liegt m. E. aber nicht da. Vielmehr sollten erstmal die ganzen Zweifel ausgeräumt werden.
    Wenn man damals die Presse verfolgt hat, wurde erst ein dunkles Auto gesucht, dann ein dunkles Auto, dann ein dunkles Auto mit BB Kennzeichen, dann ein dunkler Mercedes mit BB Kennzeichen etc.


    Mir kommt auch sehr merkwürdig vor, dass es so wenig Zeugen gibt. Wenn die Autobahn so voll war, dass das Unfallopfer mit Recht auf der linken Spur gefahren ist, warum gibt es dann nicht mehr Zeugen?
    Oder gibt es mehr Zeugen? Vielleicht sogar so einen Dauer-Mittelspur-Fahrer mit 100km/h, wegen dem das Opfer leider nach links musste und dann mit 120 überholte? Wer wäre denn dann schuld?
    Was ist, wenn dem Kind der Schnuller runtergefallen ist und die Mutter den aufheben wollte?


    Da gibt es so viele ungeklärte Dinge.


    Das Urteil stützt sich ja nur auf einige Indizien. Die Richterin hat sich ja eindeutig als befangen geoutet.


    Das im der Führerschein für längere Zeit entzogen wird, wäre gerechtfertigt. Rücksichtsloses Fahren muss bestraft werden, keine Frage. Aber eine so lange Haftstrafe? Aufgrund von Indizien halte ich solch eine Verurteilung für gefährlich.

  • eben
    keine beweise für nix :motz
    kann Ray nur zustimmen.


    Aber überlegt mal, e rhat sie nicht berührt.
    wilslt du jetzt JEDEN der mit 200kmh auf eine NICHT geschwindigkeitsbegrentzen Autobahn rumfährt und jemanden nötigt sogar mit hupen und lichthupe und dann vorbaeizieht 1,5jahre in den knst schicken?


    Er hat den Unfall nicht aktiv herbeigeführt, er ist weder mörder, noch ist das eine "fahrlässige tötung".
    Dann musst du ja jedne einbuchten, denn er hat NUR genötigt, nix nanderes!


    Er war zu shcnell, die Frau fuhr auf einer leeren 3-spurigen autobahn links mit 120kmh rum (wenn keune zeugen da waren MUSS die bahn an der stelle komplett leer gewesen sein, sonst hätte sie auch nicht nach rechts rüberziehen können!)


    Dauerlinksfahren ist in Deutschland VERBOTEN, vor allem wenn die bahn leer ist.
    Nötigung ist auch verboten , warum muss er in den knast?
    Es ist ja offiziell "fahrlässige tötung" laut gericht.


    Zitat

    Original von EtOK
    Und der Freispruch wäre ein Freibrief für alle rücksichtslosen Raser 8o


    Ein Freispruch gibts eh nicht, da es ja nötigung war, lappen ist weg, geldstrafe wirds auch geben und daran ändert sich ja nix.


    wenn du deinen lappen ein halbes jahr abgeben muss und bestimmt min. 1000€ geldstrafe ist bestimmt kein freibrief!

  • Zitat

    Original von HolyDream
    eben
    keine beweise für nix :motz
    kann Ray nur zustimmen.


    Es gibt Zeugen !


    Zitat


    Aber überlegt mal, e rhat sie nicht berührt.


    Er hat sie so massiv bedroht,das sie in Panik geriet und nun mit samt ihrer Tochter tot ist.
    Muß er sie da erst berührt haben um dafür bestraft zu werden ? :tock:


    Zitat


    wilslt du jetzt JEDEN der mit 200kmh auf eine NICHT geschwindigkeitsbegrentzen Autobahn rumfährt und jemanden nötigt sogar mit hupen und lichthupe und dann vorbaeizieht 1,5jahre in den knst schicken?


    Wenn er dabei eins oder mehrere Leben auslöscht.
    Dann JA !


    Zitat


    Er hat den Unfall nicht aktiv herbeigeführt, er ist weder mörder, noch ist das eine "fahrlässige tötung".
    Dann musst du ja jedne einbuchten, denn er hat NUR genötigt, nix nanderes!


    Wenn die Nötigung zum Tode führt,kann man sehrwohl sogar von einer grob fahrlässigen Tötung sprechen.


    Zitat


    Er war zu shcnell, die Frau fuhr auf einer leeren 3-spurigen autobahn links mit 120kmh rum (wenn keune zeugen da waren MUSS die bahn an der stelle komplett leer gewesen sein, sonst hätte sie auch nicht nach rechts rüberziehen können!)


    Es gibt Zeugen.
    Einer von ihnen wollte dem Mercedes sogar hinterherfahren um das Nummernschild richtig lesen zu können,aber der 500 PS Bolide war logischerweiße einfach zu schnell weg,so das er nur die ersten 2 Buchstaben noch erkennen konnte.


    Die Frau hat sich bestimmt nicht korrekt verhalten indem sie auf der linken Spur war,aber das ist noch lange kein Grund sie von der Bahn zu dränngen.
    Wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt,hast du absolut kein Recht deine Vorfahrt zu erzwinngen und womöglich einen Unfall zu erzeugen.
    Du mußt in diesem Moment auf dein Recht verzichten und dem Anderen die Vorfahrt gewähren,sonnst bist du nacher drann !
    Auch wenn das heißen mag eine Vollbremsung hinzulegen den du bist dazu verpflichtet einen Unfall zu vermeiden egal welche Rechte du hast !!


    Rolf F. hatte zwar das Recht auf seiner Seite,weil er als schnellerer Fahrer die linke Spur benutzt hat und daher der Langsamere Platz machen muß,aber er kann sein Recht nicht mit Gewalt durchsetzten und muß daher darauf verzichten wenn nötig !
    Er hätte soweit runterbremssen müssen damit er für den Vordermann(Frau) keine Gefahr darstellt.Die Frau hätte sicherlich umgehend auch die Spur gewechselt in aller Ruhe und ohne Panik.Daraufhin hätte er wieder Vollgas geben können und währe ohne Unfall zu seinem Ziel gefahren und die junge Frau hätte dabei gelernt nicht zulange auf der linken Spur zu verweilen und würde heute noch glücklich mit ihrer Tochter und ihrem Mann zusammen leben.


    Ich verstehe nicht warum ihr das nicht begreifen wollt. :-r


    Zitat


    Nötigung ist auch verboten , warum muss er in den knast?
    Es ist ja offiziell "fahrlässige tötung" laut gericht.


    Weil eine fahrlässige Tötung mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.Das genaue Strafmaß setzt der Richter fest.


    Er hat "nur" 1,5 Jahre bekommen,weil das ein Indizienprozess war und der Richter somit nicht höher gehen konnte aber dafür hat er diese Strafe nicht auf Bewährung gesetzt.

    Golf 3 VR6 mit Verteilerzündung und daher nur 1155 KG schwer ABT 3.0 220 PS 70er Hartmann Anlage mit Fächer 6/2/1 und Webasto Standheizung ! :D
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    4 Mal editiert, zuletzt von Grendel ()

  • Zitat

    Original von Grendel
    Rolf F. hatte zwar das Recht auf seiner Seite,weil er als schnellerer Fahrer die linke Spur benutzt hat und daher der Langsamere Platz machen muß,aber er kann sein Recht nicht mit Gewalt durchsetzten und muß daher darauf verzichten wenn nötig !
    Er hätte soweit runterbremssen müssen damit er für den Vordermann(Frau) keine Gefahr darstellt.Die Frau hätte sicherlich umgehend auch die Spur gewechselt in aller Ruhe und ohne Panik.Daraufhin hätte er wieder Vollgas geben können und währe ohne Unfall zu seinem Ziel gefahren und die junge Frau hätte dabei gelernt nicht zulange auf der linken Spur zu verweilen und würde heute noch glücklich mit ihrer Tochter und ihrem Mann zusammen leben.


    Das ist zu 100% richtig.
    Fakt ist nunmal, dass keiner von uns dabei war. Die, die dabei waren, haben zu Anfang kaum Aussagen gemacht bzw. widersprüchliche Aussagen.
    Ich denke auch, dass er nicht durch den Wagen "durchfahren" wollte. Er hat "nur" das Potenzial des Autos ausgenutzt und extrem spät gebremst. Dass dieses Verhalten aggressiv und u. U. erschreckend für den Vordermann ist, keine Frage. Richtig ist das auch nicht.
    Ich finde es trotzdem verkehrt, wegen dieser Handlung, die leider viel zu oft vorkommt auf deutschen Straßen, solch ein Exempel zu statuieren.
    Dann fühlen sich die Mittelspurfahrer und Dauerlinksfahrer noch mehr im Recht. Das will ja auch keiner.
    Ich persönlich habe zwei langsame Autos, fahre aber meist Autobahn. Ich schaue oft in die Rückspiegel und habe selten ein Problem mit Dränglern. Wenn der LKW überholt wurde, bin ich eben wieder rechts. Ein viel größeres Problem habe ich mit den Mittelspurfahrern und den Dauerlinksfahrern. Ich fühle mich mit 140 eben oft falsch auf der ganz linken Spur, vor allem, wenn ganz rechts frei ist und nur in der Mitte einer meint 120 fahren zu müssen.
    Auch dagegen sollte etwas getan werden.

  • Gegen die Dauerlinks- und Mittelspurfahrer wird ja mittlerweile auch was getan.
    Leider kann die Polizei nicht überall sein,aber wenn sie mitkriegt,das ein Schleicher einen anderen schnelleren Fahrer nötigt,dann werden Beide zur Kasse gebeten und nicht nur der Dränngler.


    Ich will doch auch nicht,das sich die Schleicher und Spurblockierer durch ein hartes Urteil im Recht fühlen.

    Aber in diesem schweren Fall gehts doch garnicht um diesen Personenkreis.
    Es geht darum,das 2 Menschen durch Fehlverhalten ums Leben gekommen sind.
    Leider ist der Aggressor dabei Rolf F. gewesen und trägt somit auch die Verantwortung für das was geschehen ist.


    Es war ja nicht so,das die Frau den Mercedesfahrer Rolf F. minutenlang Blockiert hat.Sie war halt einfach unerfahren und hat die Gefahr der linken Spur komplett falsch eingeschätzt.


    Leidergottes fahren eben viele Fahranfännger auf unseren Straßen und die paar Fahrstunden in der Fahrschule reiche für die immenze Informationsflut einfach nicht aus um immer gleich das Richtige zutun,wenns nötig wird.
    Deshalb ist es die Verantwortung der erfahrenen Autofahrer auf solche Leute etwas Rücksicht zu nehmen und sie ihre Erfahrung machen zu lassen ohne sie gleich damit umzubrinngen !


    Am 29 Juli wird das Urteil gesprochen und ich hoffe,das Rolf F. nicht freigesprochen wird.
    Was für eine Strafe er bekommen soll,entscheidet nur der Richter und das wird sich dann zeigen wiehoch sie ausfallen wird.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Grendel ()

  • Und wenn ER die Situation falsch eingeschätzt hat? Vielleicht war er abgelenkt (sollte bei dem Tempo nicht vorkommen) war? Vielleicht hat er die kleine Mühle zu spät gesehen (ist mir auch schon passiert, daß ich ein schlecht beleuchtetes Fahrzeug erst kurz vor knapp gesehen hab).
    Nix genaues weis man nicht- desshalb würde ich für Führerscheinentzug plädieren. Wenn man heute für jeden Unfall in den Knast muß, platzen die aus allen nähten.

  • Und die machen das zu 99% immer wieder. Und die Herren Psychologen sagen dann immer wieder: " DAS konnte man nicht vorausehen". Die handeln auch GROB FAHRLÄSSIG., kommen aber auch nicht in den Knast. Auch wenn Menschenleben in gefahr sind nicht.

  • Ich find das nur noch krass mit welcher Sicherheit ihr hier über den Typen urteilt und sein Verhalten bewertet!
    Von euch hat keiner die Ermittlungsakte gelesen! Ihr wisst doch gar nicht was die Zeugen wirklich gesagt haben. Ich hab schon oft genug erlebt, wie Zeugen sich auf einmal an alles mögliche erinnern konnten und Sachen plötzlich doch ganz genau gesehn haben, nachdem sie mitbekommen hatten was passiert war, aus Mitleid oder Rache!


    Ich bleibe dabei, dass er unschuldig ist!


    Versetzt euch mal in seine Lage: irgendwas jenseits der 200, linke Spur, Verkehr war wohl nicht viel?!
    Dann taucht da ein Fahrzeug auf der linken Spur auf. Was macht der brutale Raser? Er geht nicht rechts vorbei (wo ja wohl Platz gewesen sein muß, weil die Frau sonst ein anderes Fahrzeug gerammt hätte), nein, er bremst! Sorry, das ist die absolut korrekte Reaktion! Ob es dann wirklich so knapp wurde, wie hier behauptet wird oder nicht, ist irrelevant! Er hat gebremst, vieleicht etwas spät, wer weiß weshalb, aber es reichte um hinter dem Fahrzeug auf dessen Geschwindigkeit zu kommen und es nicht zu berühren.


    Sowas passiert jedem von uns irgendwann mal, meistens natürlich nicht bei über 200 auf der Autobahn, aber wer will behaupten, das er nicht schon mal gerade noch so hat bremsen können, aus welchem Grund auch immer!


    Weil dieser Mensch jetzt einen 500-PS Wagen fuhr ist er der blutrünstige Raser und hatte nur eines im Sinn: Mit 250 durch den Kleinwagen oder diesen wenigstens von der Straße drängen! Sorry Jungs! :tock:


    Gruß Sepp

  • asphaltgrinder:


    :-i :-i :-z :-z Genau so sieht es aus! Wenn er rechts überholt hätte, hätten sich auch alle ans bein gepisst! Nein er hat gebremst und wenn die Tussi dann das LEnkrad verreisst und in den Wald schiesst ist sie für mich ganz klar selbst schuld!

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen


    FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

  • Zitat

    Original von Capt.Kompressor
    asphaltgrinder:


    :-i :-i :-z :-z Genau so sieht es aus! Wenn er rechts überholt hätte, hätten sich auch alle ans bein gepisst! Nein er hat gebremst und wenn die Tussi dann das LEnkrad verreisst und in den Wald schiesst ist sie für mich ganz klar selbst schuld!



    muss euch voll und ganz zustimmen!
    sie hat ja auch nichts auf der linken spur verloren *meine Meinung*


    Audi S3 Rulez
    Audi S3, Bj 2000, S3 Zeichen entfernt, 8,5 und 9,5 - 18" MAM MT1 , Vollausstattung...

  • asphaltgrinder,


    Klar hätte es auch so sein können,das er geradenoch so abbremsen konnte um einen Unfall zu verhindern.


    Es muß dann schon ziemlich seine Nerven in Anspruch genommmen haben,das er sich daran nichtmehr errinnern kann.Besonderst wenn der kleinere Wagen voreinem die Spur verläßt und dann an den nächsten Baum schleudert.
    Das er darüber überhaupt nichts zu wissen scheint,grenzt wohl dann an Gedächtinsverlußt durch ein posttraumatisches Stresssyndrom. :tock:


    Nachher hat er versucht die ganze Sache zu vertuschen.Ziehmlich seltsam für jemanden der doch so von sich überzeugt ist,das er unschuldig ist oder ?


    Sorry,
    Aber wenn ich sehe,das der Vormir durch mich so erschreckt,das er die Bahn verläßt,dann fahre ich doch nicht einfach weiter und erinnere mich daran nichtmehr.
    Denn wenn er geradenoch so abbremsen konnte,dann hätte er den Unfall mit sicherheit auch gesehen !

    Zitat

    Original von _KoHLi_
    sie hat ja auch nichts auf der linken spur verloren *meine Meinung*


    Genau !
    Deshalb werden alle Leute einfach von der Bahn geschoben,die nicht ganz so schnell sind wie der "King der Straße". :-r


    Da gabs doch mal Gestern glaube ich einen kleinen Bericht im TV über das Revierverhalten der Leute auf der Autobahn.
    Der Schnellere duldet demzufolge den Langsameren nicht in seinem Revier und will ihn von dort verjagen.Nur der mit dem größten Prestisch lassen wir vorbei,weil wir von Natur her dieses Unterwürfigkeitsverhalten besitzten.


    Am 29 Juli wird das Urteil gesprochen und eine Begründung dazu.Erst ab da kann man nochmals darüber diskutieren.
    Wer weiß vielleicht kommt er sogar frei.

    Golf 3 VR6 mit Verteilerzündung und daher nur 1155 KG schwer ABT 3.0 220 PS 70er Hartmann Anlage mit Fächer 6/2/1 und Webasto Standheizung ! :D
    Das alles rollt auf 17 Zollfelgen von Mille Miglia mit 215/40 Reifen.

  • Zitat

    Original von Grendel


    Da gabs doch mal Gestern glaube ich einen kleinen Bericht im TV über das Revierverhalten der Leute auf der Autobahn.
    Der Schnellere duldet demzufolge den Langsameren nicht in seinem Revier und will ihn von dort verjagen.Nur der mit dem größten Prestisch lassen wir vorbei,weil wir von Natur her dieses Unterwürfigkeitsverhalten besitzten.


    besser zuhören, der LANGSAME linksfahrer will sein revier verteidigen und lässt deshalb nur die vorbei, die ihm auf den ersten blick als zu starke gegner auffallen.

  • Wenn die Autobahn so frei war wie hier manche behaupten, was hatte dann "Rolf" eigentlich auf der linken Spur zu suchen?


    Oder darf man wenn man über 200 fährt doch wieder ständig die linke Spur benutzen? :rolleyes:


    Und das die Autobahn nicht geschwindigkeitsbeschränkt ist heißt noch lange nicht das man so schnell fahren darf wie man will. Oder wollt ihr mir erzählen das ich auf einer Strecke die für 100 freigegeben ist auch immer mit 100 rumbrennen darf, auch wenn ich gar nicht weit genug sehen kann (Nebel z.B.). Sehr schnelles Fahren ist durchaus mit Nebel vergleichbar. Die sichtbare Strecke wird zwar nicht reduziert, aber die nötige Strecke zum Anhalten wird verlängert.


    Nur weil es dafür freigegeben ist, heißt es noch lange nicht das es an dieser Stelle angemessen war, noch dazu Nachts wenn die Sicht sowieso eingeschränkt ist. Genau aus diesem Grund hat man schonmal generell ne Teilschuld wenn man über 160 km/h auf der Autobahn fährt, Richtgeschwindigkeit ist nunmal 130 km/h und net 213,5 km/h.

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