Das haben sie doch alles durchgekaut.
Es IST verboten mit 100 links zu fahren wenn man nix überholt, was 90 rechts fährt, da RECHTSFAHRGEBOT herscht und es ist KEINE FAHRERFLUCHT, weil wenn er wirklich 240 (so stands im Hamburger Abendblatt) gefahren ist, und dann sofort wieder beschleunigt hat, er schon XXX Meter weit weg war und hinter einer Erhöhung das Geschehen gar nicht sehen konnte.
Sie hat ihn SO ODER SO auch genötigt (mit dem Linksfahren) und es war keine Fahrerflucht (wurde deswegen auch nicht verurteilt).