50cm Lichtaustrittskante für ALLE!

  • :rolleyes::zwinker:Leutz,was solln die Disskussionen???


    Der Staat zockt euch so oder so ab!


    50CM hin oder her.
    Das ist alles ne Geldmacherei!


    Was denkt ihr wohl warum ständig neue Abgasnormen raus kommen?


    Euro 4 ZB.-Ultra low emmission Vehicle-(ULEV1)


    Bis ULEV2 kommt,dauerts auch nimmer lang!


    Was bringt mirn neues Auto,das von der Rostvorsorge her 20 Jahre
    wie neu ist,wenn mich der Staat-die KFZ Steuer-auffrisst?


    Bald kommt ausm Auspuff bessere Luft raus,wie Die,die ich einatme und
    trotzdem muss ich zahlen!


    Als ich 12 Monate wg 1,15 Promille laufen durfte,konnt ich ne Sperrzeit-
    verkürzung nutzen um 3 Monate früher wieder fahren zu dürfen.
    Kostet um 500eur :tock: :tock: :tock:


    -Naja,selber Schuld :rolleyes: :rolleyes:


    Bis ich meinen Lappen nach neuem Recht wieder hatte,warens 3500eur 8o 8o 8o


    Das war son "Lehrgang für alkoholauffällige Fahrer im Straßenverkehr"
    -Nicht Idiotentest-
    Da gings um Fahren mit Alk,die Wirkung bla,bla,bla...


    Dann hatt ich die "Seminarleitende"mal gefragt,warum es denn keine eindeutige 0,0 Promillegrenze in D gäbe...?


    Wisst ihr was die gesagt hat???
    "Daran hat der Staat kein Interesse" :tock: :tock: :tock:


    Is ja auch klar...
    Ist doch ne riesen Einnamequelle für z.B Tüv etc. :motz :motz :motz
    Was diese Frau mir auch bestätigt hat.


    Illegal=scheissegal....


    Geht doch nur ums abzocken!
    Nur,das es sich beim so tollen "Staat" um LEGALEN Betrug handelt!


    Siehe"Hartz IV"


    Im nächsten Leben werd ich Rechtsanwalt,da kann ich auch richtig gut
    verdienen-im Verkehrsrecht-


    Das einzige was zählt,ist immer noch:
    nicht erwischen lassen :zwinker: :zwinker: :zwinker:


    Ich glaub,ich werf mich jetzt hintern Zug :D 8o :tock: :wink :motz :lol :-z :-r :?:


    Gruß Hardy

  • Aber wieso Trägt der TÜV mir das so ein, dass ich SW-Unterkante UNTER den 50 cm bin??? :tock:


    Woher soll ich als "Laihe" denn wissen, dass es so einen § gibt?


    Und selbst wenn ichs wüsste, muss ich dem Tüvler sagen, was er bei seiner Arbeit zu beachten hat? :tock: :tock:


    Ich weis, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
    Aber für was studieren die Dipl.Ings. vom Tüv so lang?
    Dafür, dass ich ihnen sag, dass es seit mehr als 15 (!) Jahren einen § gibt, der besagt, dass das Auto nicht unter einer bestimmten Tiefe liegen darf?


    Mir hat ein Bekannter gesagt, wenn etwas im Schein steht, kann der Schnittlauch nix mehr machen, vorausgesetzt, es ist wirklich so wie es im Schein steht... (Thema Radmitte Koti-Kante)


    AUCH wenn dadurch ein § missachtet wird...


    Und wegen sowas ist Entstempelung schon gleich garnicht drin..


    Den Knoper der dir die Plakette abkratzt, kannst du dann in Grund und Boden klagen...


    Aber da ist wieder das Problem, dass sich das viele einfach nicht trauen :-r Obwohl sie, wenn wirklich alles laut Eintragung (!) passt, recht bekommen werden...


    Wenn das erstma ein paar mit Erfolg durchgezogen hamm, werden die Grünen auch mal auf den Trichter kommen, Hola, wir können uns ja doch nicht alles erlauben, nur weil wir schwule, grüne Jacken tragen...

    CORRADO: Sitzgelegenheit, die es einem ermöglicht, von unten auf Andere herab zu schauen :D


    G60



    :-z Power is nothing without G :-z

  • weil es so toller tuner läden gibt und die tüvis da es anscheinend nicht kratzt mit dem eintragen...dafür kostet das ja auch... bzw andere tüvprüfer großzügig sind oder es einfach nicht wissen.

  • Bei uns in Hannover gab es eine Truppe von der Rennleitung die gezielt Jagd auf tiefergelegte gemacht hat.War klar daß ich früher oder später dran war.Die wollten mit mir zum TÜV und haben nur auf Bodenfreiheit rumgeritten.Da das aber im EU ziemlich schwammig ist und se damit bei mehreren nicht durchkamen und sämtliche Untersuchungen auf deren kosten gingen wurden sie ruhiger.Dann gab es irgentso eine scheiss reportage im TV in der von 50cm die Rede war. Seitdem ist der Trend der Zollstock.Hab viele Bekannte beim TÜv und die halten mich auf dem laufenden.Nach Bodenfreiheit fragt bei uns nur noch selten wer...

  • Zitat

    Woher soll ich als "Laihe" denn wissen, dass es so einen § gibt?


    weil du als autofahrer dazu verpflichtet bist, dich weiter zu bilden. unwissen schützt vor strafe nicht. zudem stehts auch in den neueren gutachten drin.

  • Zitat

    Original von andreas


    weil du als autofahrer dazu verpflichtet bist, dich weiter zu bilden. unwissen schützt vor strafe nicht. zudem stehts auch in den neueren gutachten drin.


    eben das sehe ich anders... wenn er das beim tüv (bei FACHLEUTEN !!!) eintragen läst (als laie) dann sollte man sich genauso darauf verlassen können wir darauf das ne fachwerkstatt eine bremse instandsetzten kann !!! weil wenn die werkstatt die falsch zusammen baut dann haftet die werkstatt und nicht der fahrer...

  • ist es nur mit der rallyefront möglich das problem zu umgehen?
    Was ist denn da genau die regel, weshalb es beim 2er die unterkante ist und nicht die mitte?


    danke


    DaemonB

    Golf2 mit kleineren modifizierungen
    Golf4 Amaturenbrett, Magicar AA mit displayfernbedienung, EFH,
    E-Spiegel, Supersport Gewindefahrwerk

  • Zitat

    Original von daemonb
    ist es nur mit der rallyefront möglich das problem zu umgehen?
    Was ist denn da genau die regel, weshalb es beim 2er die unterkante ist und nicht die mitte?


    danke


    DaemonB


    was für ne mitte ??? es geht bei jedem auto um die untere kante des scheinwerfers, die lichtaustrittsfläche darf einen abstand von 50cm zur fahrbahn nicht unterschreiten... gilt ab ez 1.1.1988... (ach ja was ich in den vorschriften gerade gesehen habe : NEBELSCHEINWERFER, wenn denne verbaut DÜRFEN einen abstand von 25 cm nicht UNTERSCHREITEN !!! (gelesen in der blauen bosch fiebel !!!))


    und die ralley sw sind nun mal nicht so weit unten in der front wie vergleichsweise die runden bzw die eckigen vom jetta !!!

    mfg der Sven :zwinker:


    PS: WER RECHTSCHREIBFEHLER F(I)NDET DARF SIE ALS ANDENKEN BEHALTEN

    Einmal editiert, zuletzt von Svenie1978 ()

  • naja darüber kann man sich lustig streiten... in der zeichnung in der Vorschrift könnte man meinen scheinwerferunterkannte... wenn die das bloss mal so formulieren würden das man auch weiss was die meinen... naja...dann sind es bei den ralleys wohl nen paar cm mehr ;)

    mfg der Sven :zwinker:


    PS: WER RECHTSCHREIBFEHLER F(I)NDET DARF SIE ALS ANDENKEN BEHALTEN

    Einmal editiert, zuletzt von Svenie1978 ()

  • ich frag mich, wo man sich da streiten sollte?


    ist doch klar beschrieben? lichtaustrittkante...


    -> deutsche rechtschreibung: licht, austritt, kante...


    also die lichtaustrittskante ist die kante, an der das LICHT austritt...
    wo liegt jetzt die Schwierigkeit?


    Diese Kante ist bei normalen runden Golf 2 Scheinwerfer, die Kante des Hohlspiegels. Wenn dir der Tüv was anderes sagt, hat der Tüv-Mensch keine Ahnung.


  • wenn aber in der stvzo steht spiegelunterkante ??? dann kann man ja das nicht unbedingt gleich setzten oder ??? also kann man doch drüber streiten !!!

  • Ich würd mal sagen, das bei den runden Golf SW es weniger als ein cm ist, der unterschiet von SW Kante zur Spiegelkante...


    Wie heißt es dann im Fachchinesisch?!


    "Eine zu vernachlässigende Größe"...


    Denk auch, dass euch keiner wegen 49,5 cm ans Bein pinckelt... :D

    CORRADO: Sitzgelegenheit, die es einem ermöglicht, von unten auf Andere herab zu schauen :D


    G60



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