50cm Lichtaustrittskante für ALLE!

  • Olli du hast ja schonmal bei Tamsen nachgemessen!


    Die ganzen Tiefen Sportwagen sind alle drüber!


    Aber was wenn die jetzt noch tiefer gelegt werden, bei manchen Tunern sind da teilweise 5 cm drin oder sogar mehr? :?:


    Dann ist das alles vorbei mit den 50 cm...


    Aber wenn man genug Asche für sone Karre hat dann ist das wohl Lachs für die RL!

  • Zitat

    Original von G2power
    @ olli,


    mit unterschidlichen radgrössen hat das nichts zutun!!


    radmitte bleibt immer radmitte , ob 13 oder 17zoll!!!
    gruß ralf


    Hä??? Wenn ich mir 15" statt 14" raufziehe und das Fahrwerk höher schraube dann bleibt der Abstand gleich? Wie soll das denn gehen???


    Zitat

    Was bringt mir der eingetragene Abstand zwischen der Radnabe und dem Kotflügel?
    Nichts.
    Denn fahre ich meine 15" statt der 14" und drehe ihn höher, stimmen die Angaben nicht mehr, also alles Mist.


  • Das Probelm ist wohl, dass die wenigsten Tamsenfahrer ihre Kisten noch tiefer legen und wenn doch, dann lassen sie sich das eintragen (siehe mein Post mit der Eintragung :zwinker:). Und wenn doch mal was ist, die haben Geld genug. :zwinker:

  • Olli


    Die Eintragung mit den Kotis hast du anscheinend en Bisschen falsch verstanden...


    Im Schein steht dann sinngemäss:


    Der Abstand Kotflügelkante zur Radmitte darf ein Maß von(meinetwegen) 330 mm an der Vorderachse und 320mm an der Hinterachs nicht UNTERSCHREITEN.


    Das heißt im Klartext, dass du den Corry hochschrauben kannst wie du willst, aber runter nur bis du des Maß erreicht hast, auch wenn du noch mehr Gewinde hast...


    Bei meinem KW FW ists so, dass sogar in der Anleitung steht, dass du mindestens 70 mm Restgewinde am tiefsten Punkt haben musst...


    Und wenn ich den Corry bis zu diesen 70 mm runter dreh, hab ich ziemlich genau des Maß Koti zur Radmitte was im Schein steht...

    CORRADO: Sitzgelegenheit, die es einem ermöglicht, von unten auf Andere herab zu schauen :D


    G60



    :-z Power is nothing without G :-z

  • so sinnlos diese regel auch ist, sie ist leider gesetz. UND: beim golf II : jettafront bring ca 1,5 bis 2 cm, ralleyfront glaub ca 6 cm... und das problem mit den eintragungen von sls und co ist : auch damit wird dir die kiste stillgelegt wenn sie nicht den regeln entspricht. hab ich selbst schon erlebt, da machen die keine ausnahme von der pickellei vor allem wenn noch ein sachverständiger da rumläuft. dann werden die kisten weggeholt und bis auf die letzte schraube kontroliert. und das kostet nicht wenig. und nicht der tuner oder tüvler der das eingetragen hat kriegt einen auf den rüssel sondern fahrer und halter des kfz... (obwohl meiner meinung nach der prüfer eher belagt werden sollte weil nicht der halter/fahrer hat studiert sondern der vom tüv). ich habe nix dagegen wenn die leute die sich die autos tieferlegen sie zu tief drehen etc, nur sollten die sich über die konsequenzen im klaren sein. und solange man das ist und sich sagt ich gehe das risiko ein, kann man keinem anderen die schuld geben wenn der ärger auf einen zu rollt...

  • was bitte ist an dem §en sinnlos? nur weil ihr bauartbedingt das auto somit nicht tiefer legen könnt?


    macht schon spass nachts zu fahren und ständig blendet wer und bei weniger als 50cm und korrekt eingestelltem licht wären dies noch mehr.


    also wo ist dass sinnlose des §?

  • Also mir fällt kaum ein Auto ein unter 50 cm!


    Und du hast Recht die Karren sind ab WERK, die sind also so entwickelt und eingestellt dass man damit trotzdem noch genug sieht und niemanden blendet!

  • naja wenn ihr meint das autos blenden wo die scheinwerfer richtig eingestellt sind und der scheinwerfer weniger als 50 cm zur fahrbahn hat... hast du höchstens weniger ausleuchtung aber keine blendung... weil eingestllt werden die scheinwerfer gleich.

    mfg der Sven :zwinker:


    PS: WER RECHTSCHREIBFEHLER F(I)NDET DARF SIE ALS ANDENKEN BEHALTEN

    Einmal editiert, zuletzt von Svenie1978 ()

  • eben ... der Neigungswinkel wird in % angegeben....


    in 10m Entfernung muß die Lichtgrenze ca. 12 cm unter SCheinwerfermitte liegen


    und es ist schon Schwachsinn .... ein Golf1 Bj 87 kann ich tieferlegen, ein Bj. 90 nichtmehr.... gleiches Auto andere Regeln ???...

    Golf1 Cabrio EZ 03/80 JB Motor, seit 1991 1.8 KR; jetzt 1.8T in arbeit....

    Einmal editiert, zuletzt von ulridos ()

  • zum einen: in meinen papieren steht: das senkrechte abstandsmass zwischen bördelkante der radabdeckung und der radmitte an der va von MIND. 325mm und an der ha von MIND. 320mm darf NICHT VERÄNDERT WERDEN :?: :?: :?: also was? mindestens oder verändert?!


    naja.


    da gibts viele autos, die ab werk unter den 500mm sind, schau die ganzen teuren kisten an, von lotus bis ferrari. ich glaub, der mx-5 is da auch drunter... einerlei. blenden wird dich aber keiner von denen, weil das abblendlicht immer nach unten zeigt und weil scheinwerfer den entgegenkommenden nun mal nicht blenden DÜRFEN, weil die sonst gar keinen tüv bekämen. das könnte doch keiner verantworten...


    wobei, @svenie: die müssen mindestens den anhalteweg bei 50kmh ausleuchten, sonst kommst du dran!

  • ja ist schon klar das die eine bestimmte leuchtweite haben sollen das mit meiner meinung voin der sinnlosigkeit war auch so gemeint, das es viele ausnahmen bei neueren fahrzeugen gibt einerseits und das es andererseits nicht für fahrzeuge vor zulassung 1.1.1988 gelit... ich finde das ist schon fast ein widerspruch in sich mit den ausnahmen...

    mfg der Sven :zwinker:


    PS: WER RECHTSCHREIBFEHLER F(I)NDET DARF SIE ALS ANDENKEN BEHALTEN

    Einmal editiert, zuletzt von Svenie1978 ()

  • so, ich hab mir das mal ausgerechnet, was der ulridos meint: das wären bei 50cm höhe eine reichweite von genau 41,66m, was ja schon unterhalb der gesetzlichen verzögerungswerte liegt, soweit ich mich aus der fahrschule erinnern kann, geht man ja von 45m aus, oder?, also, je tiefer der scheinwerfer, desto kürzer die ausleuchtung, und unter 40m wirds auch auffällig, wenn dich die grünen mal des nachts rausfischen...

  • Zitat

    ja ist schon klar das die eine bestimmte leuchtweite haben sollen das mit meiner meinung voin der sinnlosigkeit war auch so gemeint, das es viele ausnahmen bei neueren fahrzeugen gibt einerseits und das es andererseits nicht für fahrzeuge vor zulassung 1.1.1988 gelit... ich finde das ist schon fast ein widerspruch in sich mit den ausnahmen...


    Die Frage ist, wann wurde dieser § wirksam? Sollte es wirklich 1988 gewesen sein, hat ihn seit dem nur niemanden interessiert. :blink:
    Also ist doch alles ok. Dann hätten sich die Fahrer vorher informieren müssen, denn dann hätten sie die Probleme jetzt nicht. =)


    Sollte es nach 88`passiert sein, wäre es in der Tat ungerecht. :(




    @ Stahlomat
    Nein, habe ich nicht. Denn die Eintragungen die ich gesehen habe, hatten es so eingetragen, wie frip51 geschrieben hat. :-3

  • der paragragh gild ab ERSTZULASSUNG 1.1.1988 EGAL für welches auto und ob es das auto schon vorher gab ist leider wirklich so... und ist auch seit dem gültig nur hat das nie jemanden gekratzt !!!! also wurde auch nach 1.1.1988 weiter so eingetragen obwohl illegal !!!!!!!!!!

  • Zitat

    Original von Svenie1978
    sinnlos daran ist das genug autos ab werk weniger als 50 cm haben und das legal...


    dann miss doch mal bei den autos nach. dies kann teilweise unheimlich täuschen.


    ist halt so mit der einführung der § gekommen. ist das gleiche wie mit der jetzt vorgeschriebenen dritten bremsleuchte. ist halt so. schreibt doch mal an stolpe und fragt ob er den § ändert.

  • sag mal haste schlechte laune ??? ich hab das ja auch ab und an... ich schreibe hier nur meine meinung dazu das ich es besch... finde das es für ein und das selbe auto unterschiedliche regelungen gibt, und das nur weil die zulassung ein anderer tag ist und b es gibt genug autos wo das unter 50 cm ist...

  • na alle autos die es vor und nach 1.1.1988 gab da gilt bis 31.12.1987 ez die eine regel, danach die andere regel, obwohl an dem auto keinerlei änderung drann ist ab werk. aber ich denke mal es ist sinlos darüber zu streiten...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!