Hallo Leute, wie ich gestern in einer kleinen juristischen nachhilfestunde beigebracht bekommen hab, ist das mit dem vor 1988 Baujahr und so geschichte - also nach dem aktuellen rechtsstand ungültig - und dies ist auch schon seit mindestem einem jahr so.
es gibt in der aktuell geltenden stvzo keinen § der die ausnahmegenehmigung noch beinhaltet, ergo ist es überholt worden und nicht mehr gültig.....
nur mal so zur info für die, die sich exta ein altes auto holen wollen, weil sie die 50cm um gehen wollen......