alles klar hatte nur §50 gelesen und da steht nix drin....na ja muß man sich reinfuchsen mit dem regelwerk thx
50cm Lichtaustrittskante für ALLE!
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wo findet man das mit den 3cm toleranz?
http://www.heiligebirma.de/autos/ScheinwTol.pdf
da steht was von 5cm
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Stimmt. Hatte noch den Tigra von heute mit seinen 47cm im Kopf.
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diese 5cm toleranz, wie ist das zu bewerten, kann das auto schon beim eintragen vom fahrwerk nur 45cm haben oder muss es da die 50cm haben und wenn es dann sacken sollte hat man quasi die 5cm spielraum?
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Du musst die 45cm einhalten. Wie ist Dir überlassen. Egal ob beim Eintragen, bei der HU oder später.
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intereressanter aspekt
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Hi,
wie sieht´s den aktuell mit den 50 cm aus?
Ich wollte mir vielleicht einen 2er Jetta zulegen und überlege ob es ein 87er sein muss oder ob ich auch einen 90er nehmen kann. Plan wäre mit 17ern so tief zu fahren, dass die Reifen zur Hälfte im Kotflügel verschwinden. Ich denke so 80 mm tiefer müssten das schon mindestens werden und ob da die Jettafront die 50 cm "Scheinwerferhöhe" noch einhält??? Bei 5 cm Toleranz hätte ich keine Bedenken aber ob das noch gilt?
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gabs solch eine regelung überhaubt mal ?? 5cm toleranz
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gabs solch eine regelung überhaubt mal ?? 5cm toleranz
Das hat vor ein paar Jahren mal die ganz große Runde gemacht, mittlerweile ist der Knochen auch abgenagt. Der Toleranzkatalog gilt nur für Fahrzeughersteller und zwar für Abweichungen vom Fahrzeug mit dem die ABE erlangt wurde zum später serienmässig hergestellten.Alle Fahrzeuge haben aber die gesetzlich vorgeschriebenen Masse einzuhalten und d.h. 50cm bis zur Spiegelunterkante!
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alle ab einer EZ nach dem 1.1.88
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