Rückgaberecht!?!?!?!

  • wann habe ich gegenüber einem Händler ein Rückgaberecht, dieses 8 Tage Rückgaberecht oder so scheint es ja nicht zu geben..
    wann kann ich z.B. bei einem Händler ein gekauftes Fhzg. zurückgeben, welche Gründe muss man angeben, gehts auch ohne Gründe innerhalb einer bestimmten Frist??


    BItte keine VERMUTUNGEN!!!

  • Zitat

    gehts auch ohne Gründe innerhalb einer bestimmten Frist??


    Nö, geht nicht.


    Das ist so wie mit dem Verlobungsring vom Juwelier. Wenn er (der Ring) oder sie (die Verlobte) Dir nicht mehr gefallen, dann kann das irgendwie nicht das Problem von ihm (dem Juwelier) sein :zwinker: .


    Für "Verbrauchtwagen" gilt folgendes:


    1) Generell zwei Jahre


    2) Kann der Händler aber per Vertrag auf ein Jahr verkürzen. Per Vertrag heißt nicht, dass er Dich da extra fragen muß. Wenn´s im Kleingedruckten im Formular, das Du unterschrieben hast - und Ihr Euch somit entsprechend "VERTRAGen" habt -, so drin steht (Gewährleistung ein Jahr), dann reicht das aus.


    3) Voraussetzung für eine Rückgabe ist aber immer ein Mangel. Zum Beispiel dritter Gang defekt.


    4) Dieser Mangel muß bereits bei Übergabe vorgelegen haben!
    Und an dieser Stelle steigen dann die meisten aus.


    Wie, bei Übergabe? Wer kauft denn eine Karre mit kaputtem dritten Gang?


    Niemand, ist schon klar.


    Es reicht aber, wenn der spätere Schadenseintritt zum Zeitpunkt der Übergabe schon "angelegt" war ("Wurzel- oder Keimtheorie" - im Keim war der Schaden schon da, die Wurzel verlegt .. äh .. gelegt :zwinker: ).


    Wenn also ein Sachverständigenschwätzer (die mit dem wichtigen Gesichtsausdruck - wenn alles gut läuft, sollen sie unbestätigten Gerüchten zufolge sogar einen Radwechsel aus eigener Kraft hinbekommen) nach Zerlegung des Getriebes diagnostifiziert: Süngron-Ring kaputt! Muss eindeutig schon bei Übergabe angerissen gewesen sein ("Keim- und Wurzeltheorie") ... dann kannst Du Deinen VerlobungsRing zwar immer noch nicht dem Juwelenpfuscher zurückgeben, aber Du hast den Nachweis geführt, dass der Fehler/Mangel/Defekt latent schon von Anfang an da war und kannst den Hobel zurückgeben.


    5) Wer das alles zahlt (verwette mein letztes Hemd drauf, dass JEDER Händler sagt: "Anfang war alle gutt, Du ganz sicher zu dumm zum Schalten sein"; also kostet der ganze Spaß ordentlich .... Gerichtskosten, zweimal Anwaltskosten, Sachverständigenkosten und noch ein paar Nebengeräusche)?


    Der, der verliert (das ist das einzige furchtbar einfache an dem Fall - so wie bei alten Faustrecht: Der, der sich ne blutige Nase holt, ist halt der Looser).


    6) Was man dagegen machen kann?


    Mit Bahn oder Bus fahren, passende Rechtsschutzversicherung abschließen, kein deutsches Auto kaufen (neuester Qualityreport aus den USA: Toyota/Lexus - was auch sonst - supertop und irgendwo im Nirwana Marken wie BMW oder Mercedes. Was hör ich da seit drei Tagen ständig in den Nachrichten: Die obergscheiten MäcKäsis ... oder Kinsis ... oder wie auch immer diese Jetzt wird mir gleich sowas von schlecht Typen auch immer heißen ... haben festgestellt, dass Daimler bei gleichbleibender Qualität mit 10.000 Leuten weniger produzieren könne. Glaub ich sofort - bei der "Qualität", die man dort grade hat ... und dem Schrempp würd ich den sechststelligen Betrag für diese "Expertise" sofort vom Gehalt abziehen - für was hat man ihn schließlich eingestellt? dass er dann seinerseits MäcSuperschlau anstellt?) ... sch***e, wo war jetzt der Hauptsatz ... ach so ... ja, oder das gute, alte Faustrecht anwenden: Da hast Deinen Dreckskübel und im Interesse deiner Gesundheit ....


    7) Was übrigens, wenn Herr Sachverständiger, Dipl.-Ing. XY, zu der fundamentalen Weisheit kommt, das nicht mehr gesagt werden könne, ob der "Keim" schon bei Übergabe da war, es zwar durchaus so gewesen sein könne, genausogut aber auch ein Schaltfehler in Betracht komme?


    Dann sieht´s so aus:


    a) Die ersten sechs Monate hat der Händler die Beweislast, dass kein anfänglicher Fehler/Mangel/Defekt bzw. Keim da war, die Kiste also keimfrei/steril (na jetzt weiß ich auch, was mit "clean" gemeint ist. Hab mich schon immer gefragt, was einen halbwegs gradeaus denken könnender Mensch dazu veranlassen kann, alles mögliche an seinem Auto zu "cleanen") übergeben wurde.


    b) Danach hat der Käufer die Beweislast dafür, daß eben doch ein klitzekleines Emblem schon von Anfang an nicht sauber und korrekt "weggecleant" worden ist.


    Hoffe, gehelft zu haben.


    (Das reicht jetzt dann aber auch wieder mal für ne Weile - nachdem ich schon von einigen dafür gerügt worden bin, dass ich mein altes Lästermaul in letzter Zeit etwa zugelassen hab :zwinker: )

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