Scheinwerferhöhe sondergenehmigung

  • Hey leute wir haben hier im umkreis ein Problem !!!
    Bei uns legen sie ein auto nach dem anderen still weil die Scheinwerferunterkante unter 50 cm von der straße ist !!!
    Ich ahbe gerade im netz gelesen das es eine Sondergenehmigung gibt die man beantragen kann : wo kann man die beantragen und hat das schon mal jemand von euch gemacht ??
    Unsere grün weißen drehen hier voll im roten !!!!



    MFG


    BITURBO

  • Zitat

    eine Ausnahmegenehmigung kann nur Deine Zulassungsstelle oder eine übergeordnete Dienststelle ausstellen, die ist aber so gut wie nicht zu bekommen.


    Zitat

    Dafür ist ausschließlich der Regierungspräsident des Zulassungsbezirks in dem man das Fahrzeug zugelassen hat für zuständig.


    das ist die info was ich darüber in einem anderen forum gefunden habe.
    es ist also machbar,aber fast nicht zu erreichen ;)

  • einfach eine alte karosse kaufen da gilt das doch glaube ich nich t;) ... nee spaß bei seite....ich kann leider nicht weiterhelfen...musst ihn wohl leider höher machen!hab bei uns noch keine probleme damit gehabt!

  • 50 cm scheinwerfer unterkannte ist geltendes recht alle vor 1.1.1988 zugelassenen autos gilt dier passus nicht, habe mit dem tüv und der dekra gesprochen, dieser passus ist OHNE tolleranz zu sehen einzig un allein die bezugskannte ist strittig, beim Golf II kann man das umgehen durch umbau auf jetta schw (bring ca 1 cm) oder ralley front (ca 5-6 cm)... hatten wir schon öfter diskusionen zu, habe mich erst diesen donnerstag bei tüv und dekra dazu informiert weil die hier imho auch am rad drehen kollegen haben se auch die kiste stillgelegt, er kamm nächsten tag mit original fw... gruß sven

  • ich darf nochmal kurz zur erinnerung bringen, daß als ich das mit dem still-legen wegen der scheinwerfer gesagt habe, als "paranoid" und der gleichen betitelt worden bin.....


    könnten die jenigen, die meine warnungen so degradiert haben sich mal zur dieser meinung in bezug zu biturbos erlebnissen äußern? :wink

  • Das mit dem vor 88er BJ. ist aber auch nicht immer sicher. Ich hatte mal nen 83er 1er Golf mit Gewinde. Den musste ich zum Tüv auch hochschrauben.

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  • es kommt ja auch darauf an wie hoch das vordere Kennzeichen bis zur Straße ist. Da nützt dann ne andere Front auch nix mehr.


    Zitat


    Gemäß §60 (2) StZVO ist eine Mindesthöhe zwischen Fahrbahn und der Unterkante des amtlichen Kennzeichens einzuhalten: vorne 200mm, hinten 300mm


    Quelle: http://www.legales-tuning.at


    Ist in Deutschland ähnlich oder genauso, hab ich schon mal gelesen

  • Also meinen haben sie vor zwei Wochen auch erst stillgelegt. Aber weil die bullen der Meinung waren das meine Reifen schleifen würden. Das einzige was der Gutachter bemängelt hat, war nen Sprung im Scheinwerfer und ne defekte Lampe der NSL und das der ESD ans Heckblech schlägt. Das ich ne Scheinwerferhöhe von ca. 45cm habe hat den nicht gejuckt.
    MFG.

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