Kein Prob
Ein Fensterbus gilt als PKW da der hintere Raum begehbar ist wärend der Fahrt bzw. weil da Fenster sind gilt dies nicht als Laderaum.
Definition Laderaum: Abgetrennter bzw. aussenliegende Fläche zum laden von Gütern.
Du kannst einen Fensterbus als LKW versteuern. Dann muss da eine halbhohe Trennwand rein , jegliche möglichkeiten für Gurte müssen entfernt werden und ggf. die Fenster abgeklebt bzw. gestrichen oder durch Stahlplatten ersetzt werden.
Wie gesagt -> beim LKW müssen vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeugs mindestens 50% Ladefläche sein um es als LKW anzumelden ...
Camou *dermitdembustanzt*