T3 bus forum...

  • Kein Prob :D


    Ein Fensterbus gilt als PKW da der hintere Raum begehbar ist wärend der Fahrt bzw. weil da Fenster sind gilt dies nicht als Laderaum.


    Definition Laderaum: Abgetrennter bzw. aussenliegende Fläche zum laden von Gütern.


    Du kannst einen Fensterbus als LKW versteuern. Dann muss da eine halbhohe Trennwand rein , jegliche möglichkeiten für Gurte müssen entfernt werden und ggf. die Fenster abgeklebt bzw. gestrichen oder durch Stahlplatten ersetzt werden.


    Wie gesagt -> beim LKW müssen vom Gaspedal bis zum Ende des Fahrzeugs mindestens 50% Ladefläche sein um es als LKW anzumelden ...


    Camou *dermitdembustanzt*

  • Ja, ist klar. Es geht mir aber eher drum, einen Golf als LKW anzumelden. Hinten ne Ladefläche rein und ne Trennwand bis OK Sitz. Aber ich will halt die Fenster nicht verschließen.

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