Ich will hier für keinen Partei ergreifen falls das den Anschein nimmt, aber die Rechtslage ist nun mal so. So hab ich das noch vor 3 Wochen für die Prüfung gelernt.
Das Versandrisiko trägt der Käufer ausser der Käufer kann dem Verkäufer grobe Fahrlässigkeit nachweisen und wenn es gut verpackt war ist es Sache des Versandunternehmens.
Dass die das erst mal abwiegeln ist ja wohl klar! Da musst Du hartnäckig bleiben! Das ist dann ein Versicherungsfall!