@ wobrider doch, kannst mir glauben. ich hab mich für mein umland (berlin,brandenburg,sachsen) erkundigt. und die brandenburger beamten sind nicht dazu verpflichtet, dir irgendwas zu geben. berliner und sachsen ja - aber nur auf direkte nachfrage (berlin: blaue karte,sachen: sächs.pol-gesetz §8). ich glaub NRW-Beamte müssen das auch nicht.
ich weiß das einige hier aus dem forum vom fach sind (sowohl freund als auch feind) und die könnten sich ja mal zur aktuellen gesetzeslage äußern, was ausweispflicht bei uniformierungen und dienstmarke vs ausweis angeht :))
und mit "öl und wasser" gibts gleich ne anzeige wegen beamtenbeleidigung. wennde fragst, ob während dienstaufsichtsbeschwerden immer noch während ihrer bearbeitungsdauer einen beamten von der beförderung ausschließen, dann ist das keine beleidigung, sondern eine frage. mußt halt höflich formulieren. sitzt aber immer richtig
es bleibt aber die maxime: wer am wenigsten hat, bekommt am wenigsten ärger. das sieht mann auch einmal im monat auf der mza luckau, wenn autos die nacht nichts ausehen 12er und 13er zeiten fahren, während die show&shine fraktion daneben steht und putzt. jedem das seine, aber mir das meiste