Standlicht und Nebelscheinwerfer..

  • Wollt mich mal erkundigen wie das denn nun ist, wenn man am Tage mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumfährt.


    Habe gehört, das es nen 10er kosten soll, wenn die Polizei einen damit anhält.


    Ich dachte immer Standlicht und Nebel ergibt Abblendlicht, also ist gleichzusetzen...


    Denn wenn es kostet, dann hät ich heute ne Digcam mithaben müssen, den unsere Dorfpolizei kam mir heut nämlich am Hellichten Tage mit Standlicht und Nebelscheinwerfern entgegen....

  • standlich und nebel ist wie abblendlicht 8o :D :-k


    nene das glaub ich kaum.


    man darf tagsüber generell nicht mit neblern rumfahren. nur bei nebel oder übelstem regen.

  • Zitat

    Ich dachte immer Standlicht und Nebel ergibt Abblendlicht, also ist gleichzusetzen...


    Aber nur bei schlechter Sicht, sprich dann, wenn man die NSW auch nur einschalten darf. :zwinker:


    Eine Ausnahme wäre, wenn z.B. Dein oder ein Abblendlicht ausfällt und Du mit Licht fahren musst.

  • Zitat

    Original von 19E GT
    Denn wenn es kostet, dann hät ich heute ne Digcam mithaben müssen, den unsere Dorfpolizei kam mir heut nämlich am Hellichten Tage mit Standlicht und Nebelscheinwerfern entgegen....


    hab ich auch schon häufiger gesehen.. Aber ist glaub ich auch nicht grundsätzlich verboten

  • die grünen glauben ja auch die dürfen alles. :motz


    uns wegen jedem scheiss anhalten aber dann selbst die regeln net einhaleten. das hat man ja gerne :tock:

  • Danke für die schnellen Antworten.


    Wenn ich ein Bild von denen hät und die mich irgendwann mal anhalten würden, dann würde ich denen das vorzeigen..
    Hät gern gesehen wie dumm die geschaut hätten..

  • Wer generell mit NSW rumfährt wenn kein Nebel oder Regen vorhanden ist, gehört sich gehörig zur Kasse gebeten.
    Vorallem BMW Fahrern sollte man es erst ab nem bestimmten Alter erlauben ein Auto mit NSW fahren zu dürfen.


    Wenn mir nachts einer mit NSW entgegen kommt bekommt er von mir Fernlicht.

  • Zitat

    Original von Moses
    Wer generell mit NSW rumfährt wenn kein Nebel oder Regen vorhanden ist, gehört sich gehörig zur Kasse gebeten.
    Vorallem BMW Fahrern sollte man es erst ab nem bestimmten Alter erlauben ein Auto mit NSW fahren zu dürfen.


    Wenn mir nachts einer mit NSW entgegen kommt bekommt er von mir Fernlicht.


    :-i :-i
    meistens sind es krass konret 3er bmw alda mit nebel sw :-r :-r

  • §17 (3) StvO

    Zitat

    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.....


    :wink

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