Tach zusammen
Meine Dote hat ihr auto verkauft dank mir hehe!!
Farbe: Gelb
Modell: VW Passat
Km:260 tkm
Preis: 850 Euro
Baujahr `91
Ok oder??
ALso nun das Problem
Der Käufer wollte den Umlacken und dann nach Lettland oder so bringen!!
Jetzt hat er sich wieder gemeldet und sagte das die vorderen 2 Radlager kaputt wären und er das Auto zurück bringt!!
Hab in den Kaufvertrag reingeschrieben das es als Bastlerfahrzeug verkauft wird!!
Vertrag stammt von autoscout24!!
Müssen wir das Auto zurück nehmen oder nicht??
Der hat bestimmt alles ausgetauscht und nun kommt er wieder!!
Brauch schnelle Hilfe bitte
Rechtsfrage !!Schnell!!
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Zum Schutz des Verbrauchers haften Kfz-Händler mindestens ein Jahr lang bei
Mängeln an einem verkauften Gebrauchtwagen. Doch auch in dieser Branche gibt es schwarze Schafe, die diese Regelung mit allen möglichen Tricks aushebeln wollen.ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf Formulierungen in
Kaufverträgen wie ‚Bastlerfahrzeug’ oder ‚Schrottfahrzeug’ oder andere
Beschreibungen hin. Sinn und Zweck dieser Wortwahl in Verträgen ist die
Umgehung der Mängelrechte des Käufers. Unterschreibt er einen Vertrag, in
dem beispielsweise von einem ‚Schrottfahrzeug’ die Rede ist, wusste er
offensichtlich von der Fehlerhaftigkeit des Fahrzeugs und soll später keine
Mängelrechte geltend machen können. Doch die Richter urteilen nun in einem
konkreten Fall ganz eindeutig im Sinne des Verbrauchers. Die vertragliche
Vereinbarung, dass es sich um ein „Bastlerfahrzeug“ handelt, lässt die
Gewährleistungsrechte nicht entfallen. Die Formulierung stelle eine
unzulässige Verminderung der Verbraucherrechte dar. Immerhin sollte der
Gebrauchtwagen vor dem Verkauf vom Kfz-Händler noch durch die
Hauptuntersuchung gebracht werden, ein Indiz dafür, dass der Wagen noch
längere Zeit am Straßenverkehr teilnehmen soll (AG Marsberg, AZ: 1 C
143/02). ARAG Experten weisen allerdings gleichzeitig darauf hin, dass
klassische Verschleißmängel wie abgenutzte Bremsbeläge oder abgefahrene
Reifen nicht von der Sachmängelhaftung betroffen sind. -
gehören radlager zu verschleißteilen??
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ja gehören sie, ausserdem wenn du reinschreibst das es sich um ein bastlerfahrzeug handelt bist du als privatperson aus dem schneider!!!
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na ja, das mit dem "Bastlerfahrzeug" ist rechtlich nicht haltbar. Aber in dem Vertrag von Autoscout steht ja drin, daß der Wagen unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft wird
Ich würd mir da keine Gedanken machen...
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supi
falls jemand was anderes meint soll sich bitte melden und ausserdem war es privat zu privat und nur händler müssen garantie geben!! -
Völliger Schwachsinn,das Auto ist verkauft,da hast du garnix mehr mit am Hut!
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Zitat
na ja, das mit dem "Bastlerfahrzeug" ist rechtlich nicht haltbar. Aber in dem Vertrag von Autoscout steht ja drin, daß der Wagen unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft wird
genau! Wenn ich ein Auto verkaufe nehme ich immer den Blanko Vertrag von mobile.de
Da brauchste dir keine Gedanken machen, die Verträge schließen, wie oben schon geschrieben, die Sachmängelhaftung aus! In dem Fall kannste echt sagen:
Vertrag unterschrieben, Geld haste, Auto weg und FEDDICH! Mach dir da keine Gedanken. Falls er allerdings pampig werden sollte drohste direkt mit Anwalt. Biste eigentlich Rechtschutzversichert? Wenn ja würde ich erst garnet mim Anwalt drohen sondern direkt zum Anwalt, dem das schildern und dann kümmert der sich drum...
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tach zusammen
es geht ja um meine dote und ich weiss leider nicht ob sie rechtschutzversichert ist aber hab zu ihr gesagt das sie nichts befürchten muss und er kein recht hat nach 2 wochen irgendwas festzustellen und dann das auto wieder zurück bringen will!!
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Einfach zurückgeben ist nicht. Im schlimmsten Fall müsstest du den Mangel beheben...also die Lager erbneuern und selbst da bin ich mir nicht sicher
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Bei 850 Euro.... lass es drauf ankommen!! Geld zu seite legen nur für den Fall! Aber sonst abwarten... Der macht da eh nix! Wer für so weinig Geld nen "Bastlerfahrzeug" kauft hat meistens weder ne Rechtschutz noch den Plan vom Recht... No Risk, no Fun!
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seh ich genauso, wenn der zu "blöd" ist das beim Kauf festzustellen... was kannst du denn dafür?? bist du etwa KFZmeister und weist wie sich nen kaputtes RL anhört...
Pfffffff....drauf gesch
bei so ner karre würd ich mir keine gedanken machen und schon gar nicht privat -
wahrscheinlich ist sein käufer von lettland abgesprungen und er sitzt jetzt auf dem auto und bekommt es nicht mehr weg!!
Muss malwieder nachfragen ob es da schon was neues gibt und was er jetzt machen will!!
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schlafende hunde soll man nicht wecken :blink:
aber wenn, dann gib ihm gleich die adresse von deinem anwalt und sagst er soll sich mit dem in verbindung setzen, dann wirds ihm eh wurscht sein!! und wenn du keinen anwalt hast soll dein kumpel den anwalt "SPIELEN" -
nene es geht ja um mein onkel und meiner "dote"!!
Die werd ich malwieder fragen ob es schon was neues gibt von dem typ!!
greetz
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