Keine Eintragung für 195/45R15 auf 7x15 RH

  • Hallo,


    ich habe mir bei Ebay 7x15 RH Technic ersteigert. Darauf sind Reifen 195/45R15 montier. Im Gutachten steht aber drin das man sie aufm Golf 3 nur mit 195/50R15 fahren darf. Bei einem Polo aber ginge es mit 45er Querschnitt.
    Jetzt meinte der TÜV ich müsste das Tachoangleichen etc.


    Versteh ich nicht.

  • weil du damit die übersetztung änderst, der tacho zeit zu viel an und ist ausserhalb der toleranz, und das abgasverhalten des fahzeuges ändert sich durch die änderung des abrollumfangs auch

  • darf ich die größe auf ner 6,5 Zoll Felge (Fire&Ice) ohne tachoangleichung fahren?

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

    Einmal editiert, zuletzt von Beme ()

  • Zitat

    Original von frip51
    wieso ändert sich das abgsverhalten?! :?:
    weil der motor mehr oder weniger kraft braucht, um zu beschleunigen, oder was?!


    dat versteh ich auch net...


    abba mit dem 45er Querschnitt is echt schwer, hab das auch versucht bei nem Golf 2 Einzutragen... Kannste schon fast knicken! Die Größe steht halt net im Gutachten drin und das is halt die Arbeitsgrundlage vom Tüver... Entweder Gutachten bearbeiten, was aber nicht zu empfehlen ist, oder 8Zoll RH´s kaufen, auf denen is der 45er nämlich schon "eingetragen"....


  • wat is??


    Ich würde eher sagen du meinst des mit größeren/schwereren Rädern!! Um so größer/schwerer das Rad, desto mehr Kraft muss ich aufbringen um das Rad zu drehen!!!


    Um so kleiner das Rad, desto weniger Kraft muss ich aufwenden um des Rad zu drehen!


    Meinste net auch?? :-i


  • ne ne ist schon richtig was der olli schreibt, sonst würde ein langer 5. gang auch kein sprit sparen, kommt zwar auch auf den roll wiedersatnd an, aber durch die änderung des abrollumfangs beieinflust du ja die gesamtüber setztung, bei 195 45 15 zum kleineren hin. um die selbe geschwingikeit zu fahren must du höhere drehzahl fahren, du darfst hirbei nicht nach der anzeige des tachos gehen, diese ist ja ohne angliechung auch falsch !!! und zumindest überprüfenlassen must du den tacho wenn er im toleranzbereich ist und der prüfer es meint trägt er die reifen ein, wenn nicht dann nicht. der abrohlumfang darf ne maximale abweichung von 7 % vom original rollumfang nicht überschreiten glaub ich müste ich jetzt suchen... entweder waren es 7 oder 3 prozent auch je nach baujahr


    Beme... bei dir gilltz das gleiche, je nach tüv, auf jeden fall tacho überprüfung vorgeschrieben ... gruß sven

  • nein, ich verstehs nicht, das ist doch keine erklärung... wenn ich höher drehe, dann muss ich eben schalten, da verbrauch ich keinen müden centiliter mehr sprit. und wenn der reifen kleiner ist, dann is der motor einfach bei weniger km/h im begrenzer, also wo ist da ein unterschied?!
    das einzige, was ich auch glaube: je breiter ein reifen oder auch je schwerer ein rad, desto mehr kraft ist von nöten, den zu bewegen.


    naja, was auch immer...

  • Zitat

    Original von frip51
    nein, ich verstehs nicht, das ist doch keine erklärung... wenn ich höher drehe, dann muss ich eben schalten, da verbrauch ich keinen müden centiliter mehr sprit. und wenn der reifen kleiner ist, dann is der motor einfach bei weniger km/h im begrenzer, also wo ist da ein unterschied?!
    das einzige, was ich auch glaube: je breiter ein reifen oder auch je schwerer ein rad, desto mehr kraft ist von nöten, den zu bewegen.


    naja, was auch immer...


    doch du verbrauchst bei der selben fahrweise mehr spritt eben durch die änderung der gesammtübersetztung, du kannst natürlich sagen dann fahre ich langsamer und gut, aber der verbrauch wird ja nach einer richtline ermittelt, und nach dieser ist der verbrauch höher... was du beim fahren tasächlich verbrauchst interessiert hier keinen es geht um den abgasausstoß nach einen bestimmten prüfverfahren gemessen !!!

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