Standlicht im Blinker - TüV Frage!

  • Wie ist es geregelt mit dem Standlicht im Blinker?


    Ich habe klarglas Blinker mit weißem Standlicht drin und einer orangen Blinkerlampe.
    Darf ich damit jetzt fahren und zusätzlich das Standlicht am Abblendlicht abknipsen?
    Oder was darf ich, bzw muss ich wegen TüV beachten?


    Bitte nur ernst gemeinte Antworten. Habe keine lust, mein Auto nochmals von den Bullen mit Hänger abzuholen!

  • Gut zu wissen.
    Mein Problem ist nämlich, dass ich auf Grund klarglas Abblendscheinwerfer (also hauptscheinwerfer) kein Standlicht heran bekomme, deshalb gezwungen bin, es mir aus den Blinker zu holen.


    Und es ist nicht verboten, das Standlicht in den Blinkern zu besitzen?
    Ich meinte zu hören, es gäbe solch eine ami-Land-Regelung, dass nur Ami Fahrzeuge, die importiert wurden, in der Blinkerkammer zusätzliches Licht haben dürfen!



    danke, pOOh

  • du musst natürlich auch die blinker kaufen wo das standlich schon drinn ist.(wie oben genannt MTS und ähnliche) in den orginalen blinkern ist das nicht erlaubt.


    gruss bernd

  • solang das standlicht weiß bleibt und nicht irgenwann orange
    wird, ist es erlaubt!


    mercedes hat übrigens auch 4 standlichter 2 hauptsw
    2 in nsw - und das ist auch erlaubt....


    check einer dt. gesetze...

  • das ist doch immer so, dass neuwagen irgendwelche sondergenehmigungen bekommen, wenn se zum tüv vorgeführt werden. wir hatten doch damals auch die diskussion mit der lichtaustritts-unterkante, die so mancher sportwagen satt unterbieten kann... :-i :rolleyes:

  • Gut das ich diesen Beitrag lese.
    Ich habe nämlich in meinem Golf 2 4* Angeleyes (also 4 Standlichtringe) und zusätzlich schwarze klarglas Blinker mit Std.licht.
    Damit die Investition von Zeit und Geld nicht umsonst war, möchte ich alles zusammen aktiv fahren.
    Die Std.-lichter im Blinker habe ich mit einem Kippschalter geschaltet. Darf das der Tüv sehen, oder nicht?

    MfG,
    FelFal
    ______________:lol :motz :lol________________


    Lieber einen VW schieben, als nen Opel fahren.


    ______________:lol :motz :lol________________

  • ich hab von mts die blinker mit standlichtfunktion bei mir im vento drin und das gutachten was die mitschicken haben die selber geschrieben,ist nix offizielles drauf.zumindest bei mir so.hat noch jemand so ein gutachten von mts?wenn es ein richtiges geben sollte hätte ich das gern!

  • Zitat

    Original von d-low
    solang das standlicht weiß bleibt und nicht irgenwann orange
    wird, ist es erlaubt!


    ... da hab ich jetzt aber was zu meckern... hatte in meinem Ex Golf 3 auch Standlicht in den Blinkern aber orange! habe damals bei Ebay gekauft und da war selbst ein E-Prüfzeichen auf den Blinkern. hatte orange Standlichtlämpchen und Orangene Blinkerbirnen.

  • allso nach vorn ist weiß zur seite orange und nach hinten rot laut tüv alles andere sind sonter genemigungen laut TÜV
    und die blinger von mts und inpro haben eine abe das sie standlichter haben dürfen wo aber in den ABEs steht das die orginahle wie schon gesagt abgeklemtwerden mus
    aber lauf neuster stvo lauf tüvongel dürfen jetzt bis zu 6stanlichtqellen vorn vorhanden sein bei werseinbau (serie) wie bens und bmw die so was haben in manchen modellen
    gibt ja schon scheinwerfer für golf mit ringen in haubt und in fernscheinwerfern=4
    und es kommen auch nebels aufen markt mit ringen sind mir ja dan auch bei =6 :D

  • Also ich hab mir bei ebay schwarze Klarglasblinker mit Standlichtfunktion gekauft und ich habe sie in einem JOM Scheinwerfer-Karton bekommen, ohne irgenteine ABE oder so. Auf den Blinkern sind E-Prüfzeichen und der Name "Ka.Tuning" - muss ich jetzt noch nen ABE dafür haben, wie darf ich das jetzt legal anschließen?

  • Mal eine Frage an die "Blinker mit Standlicht Fahrer": Werdet Ihr eigentlich auch dauernd von der Polizei wegen "Fahren mit Nebelscheinwerfern" angehalten?
    Letzten Dienstag war es wieder so weit.
    Leichtsinnigerweise habe ich einen Polizisten angehupt, der mir durch wilde Gestiken verklickern wollte, dass ich meine Nebelscheinwerfer ausschalten soll!
    Hinter der nächsten Kurve wurde ich dann rausgewunken und sollte 10,00 EUR
    fürs Hupen und 10,00 wegen den Nebels bezahlen.
    Nach einer Endlosdiskussion durfte ich dann des Weges ziehen ohne zu zahlen.
    Die Polizei war der Meinung, dass solche Standlichter nicht zulässig sind...

  • Hab auch die Klarglasblinker mit Standlichtern drin, das Standlicht in den Scheinwervern habe ich abgeknipst.


    Habe noch nie irgendwelche Probleme mit Polizei oder Tüv gehabt. :-3

    Golf II umgebaut auf 16V PL   
    Tezet-Fächer, umgebaute Auslassnocke, 50er Ansaugbrücke, K&N, D3-Kat,
    G60-Bremsanlage, Felgen: RH-Classic's 7u. 8x15 mit 195/45R15,
    el. Recaro's mit Sitzheizung, original ZV mit FFB,
    eFH mit Komfortmodul vom Corrado, 30er Victor, Servo...


    Golf ist VERKAUFT

  • Am dollsten war es mal nach einem Fussballspiel in Köln. Da ist die Schmier neben mir hergefahren und hat mich per Lautsprecher aufgefordert die Nebels auszuschalten. Dumm nur, dass ich nicht wußte das die mich meinen 8o. Entsprechend freundlich waren die Herren Ordnungshüter dann im Anschluß :tock:

  • NAME DIENSTNUMMER aufschreiben, und nix ehr sagen!


    dann werden die penner ganz schnell geschmeidig!


    und die standlichter im blin ker sind erlaubt, da können die faxen nichts machen. einfach nicht bezahlen und zu niurt vor gericht , du bekommst recht

  • Zitat

    NAME DIENSTNUMMER aufschreiben, und nix ehr sagen!dann werden die penner ganz schnell geschmeidig!


    kann aber auch mal richtig nach hinten los gehn.
    nen bekannten von mir geschehen, der hat nen bisschen gemuckt und dann am die ihm die ganze karre zerlegt. wollten für jeden scheiß nen schriebs sehn usw.


    mfg fabian_

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