kurzzeitkennzeichen

  • Zitat

    Original von zpeedy
    jein. man darf halt nur die fahrten machen die direkt mit der wiederzulassung zusammenhängen.


    wollt nur anmerken das es auch andere möglichkeiten wie kurzzeitkennzeichen gibt, die außerdem nicht mal was kosten.


    erzähl! :wink


    am WE steht die abholung meines autos an und bis dahin brauch ich ne günstige und vor allem schnelle lösung :zwinker:

  • Zitat

    § 23 Abs. 4 StVZO:


    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.


    sprich mit ner doppelkarte und info an die versicherung kannst die fahrten unternehmen. natürlich müssen dann die ingestempelten kennzeichen dran sein.

  • wie banken? 8o


    folgendes problem: meine möglichkeit von roten nummern fällt aus und ich muss den wagen am wochenende holen.


    ergo würd ich morgen früh schnell bei 2 versicherungen mal nen preis einholen und evtl noch schnell kurzzeitkennzeichen. problem is nur das die versicherung wo ich eigentlich hin will quasi nur online kram macht und das dauert zu lange. :(

  • vielen banken haben doch hausversicherungen. also z.b. die sparkasse. da muss ich nur hin und bekomm ne doppelkarte. das fahrzeug kann aber problemlos noch woanderst versichert werden.


    also es ist im grunde egal mit was für ner doppelkarte du durch die gegend fährst. solange du keinen schaden hast, hast damit nichts zu tun, außer du meldest deine kiste damit an, aber ein versicherungswechsel geht ja ganz fix.


    auch so makler usw. haben normal immer ne karte da. teilweise kann man die sogar faxen lassen. meine letzte wurde gefaxt.

  • so, alles geklappt =)


    unsere sparkasse hatte sowas nicht, da hätte ich zur nächsten provinzial fahren müssen.


    netterweise is mein nachbar aber versicherungsmakler und der hat mir ein angebot gemacht das ich nicht ablehnen konnte :D

  • Hätt ich das früher gewußt hätt ich mir viel Geld sparen können :-r :-r :-r
    Aber wieso macht der das so billig.Der ist sogar auch von der AXA. Da muß ich normal aber 100 Euro hinlegen wenn ich zu meinem Versicherungsfutzi gehe :motz

  • Beim ADAC gibts gibts die doppelkarte für 70€ ich glaub aber nur für mitglieder bin mir da aber nicht ganz sicher.
    Mein versicherungs futzi von der gothaer wollt sogar 125€ dafür :tock:

  • Für ein Kurzzeitkennzeichen (5tage) zahle ich 29 €uronen.


    Ich denke das ich ein Fairer preis. :D


    Ich gehe einfach zu meiner Versicherung hole mir ne Deckungskarte und dann ab zum Verkehrsamt.


    Im Handumdrehen habe ich dann das Kurzzeitkennzeichen und kann das Auto überführen...

  • Es kommt ja immer darauf an, ob das Fahrzeug dann später bei der Versichung angemeldet wird. dann werden die Kosten ja verrechnet.


    Ansonsten zahle ich auch immer nur für die Versicherung 65 Euro bei der Provinzial.

  • nö, die Versicherung gibt dir eine eVB (elektronische VersicherungsBestätigung), mit der Nummer gehst du zum Amt und bekommst die Kennzeichen. Die Nummer wird dir sogar per SMS zugeschickt :tock: halte aber aufjedenfall die Telefonnummer vom Versicherungsheini parat, ich habs schon erlebt, das da was falsch war oder die Nummer war falsch und dann stehste dumm da...


  • Das meinte ich.

  • ja, aber nicht mehr in der StVZO sondern in der FZV

    Zitat


    §10 Abs. 4 FZV


    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

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