Darf man mit Klasse B noch abschleppen?

  • Hi!
    Vllt. wisst ihr mehr darüber. Kann es sein dass man heute mit nem normalen Führerschein Klasse B kein anderes Fahrzeug mehr abschleppen darf (z.B. mit ner Stange)???
    Hab neulich mal mit jemandem an der Tanke wo ich arbeite gesprochen und der meinte man dürfe dass nicht mehr weil man dann ja 4 Achsen bewegt.
    Wenn man jetzt davon ausgeht dass das abzuschleppende Auto wie ein Anhänger zählt, hat er recht, denn mit Klasse B darf man ja nur einachsige Anhänger bewegen und das Gespann darf nicht mehr als 3,5t wiegen...
    Wie siehts aus, weiß da einer was zu? Ich war total baff und musste auch erstmal überlegen! Dann wär ich aber schon manchmal übel dran gewesen wenn die Bullen mich erwischt hätten :blink:

    Audi 100 Typ44 2,3E mit LPG (BRC Just Venturi)


    Audi Coupé 2,3E mit LPG (Autronic AL-800 Venturi)

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  • :lol :lol (erst später raff, aber dann wiedersprechen sippis und deine aussage sich)

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  • Das kann schon sein, mit dem später raffen. Ich liebe Wortspielchen.
    Aber wiedersprechen tut sich eigentlich nix. Aber schaut mal HIER rein. Da stehts ganz genau.



    Speziell dieser Abschnitt ist wichtig:

    Zitat

    Welche Fahrerlaubnis?
    Der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV), sondern muss nur die Geeignetheitsvorschriften des § 2 FeV und in analoger Anwendung das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre). Der Ziehende braucht nur die FE seines Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV).

  • Aber denk dran Abscleppen liegt nur vor wenn das Fahrzeug wegen einem techn.Mangel oder Schaden nicht mehr aus eigener Motorischer Kraft verkehrs oder betriebssicher betrieben werden kann.
    Also wenn nur die Batterie defekt ist.Dann Schleppst du und dann brauchst du eine Genehmigung nach §33 Abs.1 Satz 2
    Und du darfst auch nur zur nächsten Werkstatt, Abstellplatz, Verladebahnhof oder Verschrottungsbetrieb abschleppen.

  • Ach was. Wenn die Batterie verreckt und du auf der Bahn liegenbleibst darf man abgeschleppt werden. Da steht irgendwo was, "Zur Beseitigung der Mängel" usw. Soll ich mir denn etwa ne Batterie zaubern?

    Zitat

    Abschleppen ... ist das Ziehen eines betriebsunfähigen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit, zur Verwertung oder Vernichtung des Fahrzeuges.


    Warum betriebsunfähig, ist wohl egal


    Zitat

    Es bleiben aber alle Vorschriften über den Betrieb von Fahrzeugen aktuell, bei der Beleuchtung ist beispielsweise § 53 Abs. 8 StVZO zu beachten, wonach ein separater Leuchtenträger gefordert ist.


    Also nachts ne Lampe dranmachen. Alles klar?

  • wenn dir während der fahrt die Batterie abschmiert darfste natürlich abschleppen aber wenn du absichtlich die Batterie ausbaust dann wird nicht mehr abgeschleppt sondern geschleppt und dann braucht du ne Genehmigung.So meinte ich das

  • also, wenn bei uns die prüfplakette abgelaufen ist, dann darf man ja nicht mehr mit dem auto im öffentlichen verkehr rumgurken, aber man darf abgeschleppt werden, weil das keine inbetriebnahme des fahrzeugs ist. und da liegt überhaupt kein technischer mangel vor, sondern nur die vermutung eines solchen, weil man evtl keine plakette mehr bekommen hat, oder wie auch immer.


    jedenfalls hat das nichts mit dem effektiven vorhandenseins eines schadens zu tun.


    und dass einer mit normalem b-schein (ist bei uns ja das gleiche) keinen anderen abschleppen darf wäre mir neu, dann könnte ja nur ein bruchteil der bevölkerung dem nächsten helfen. schliesslich ist deutschland, wie österreich ja auch, (noch?!) ein sozialstaat, da kanns sowas doch wohl nicht geben! :lol :-i

  • hm... das auto was du abschlepst mus definitiv betrieb unfähig sein (aber nicht weil du gerade den motor ausgebaut hast) sondern auf grund eines defektes. (und wenn du nur irgendwo 2 stecker kappst das er nicht läuft) und das kgfz muss ANGEMELDET sein... kenne mich da aus, aber auffem dorf interessiert das keinen da bin ich auch schon 2km mit nem nicht angemeldeten ford scorpio mit 2,9 litern und ohne auspuff gefahren ABER NICHT nachmachen kann teuer werden !!!!

  • alles klar, das der der in dem zu abschleppendem auto sitzt keinen führerschein braucht wusste ich. thx :blink:


    MRGolf: wegen dem wortspiel: Dann wars ein Mißverständnis, wusste nicht dass es einen Unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen gibt?!

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  • abschleppen wie gesagt nen pannen fahrzeug wegbewegen in verbindung mit nem funktions tüchtigen fahrzeug...


    schleppen = ein fahrzeug schleppen was eigentlich im stande ist verkehrssicher alleine zu fahren...

  • Mhhh ich meine das so in Erinnerung zu haben, daß man mit dem B Schein nicht abshleppen darf wenn man die zul Anhängelast bzw Gesamtlast überschritten hat und das passiert beim B Schein ja schnell. Zumindest wurde das damals erzählt als ich den Schein gemacht hab. Kann aber sein daß das damals noch keiner so richtig wusste.

  • mit b-schein darf man ein anderes auto abschleppen, allerdings nur bis zur nächsten werkstatt usw.


    um ein auto schleppen zu dürfen braucht man mind. den BE schein. und eine genehmigung der gemeinde/landkreis weil schleppen heißt ja das ich ein fahrtüchtiges auto ohne zulassung von a nach b fahren möchte. und der fahrer des autos welches geschleppt wird braucht den b schein. beim abschleppen ist dies nicht der fall.

  • Steht doch alles in meinem Link oben drin, wie es geht. Außerdem, wer fragt denn da nach? Ich bin mit meiner Kiste einfach OHNE zulassung zum TÜV gefahren. Null probleme.Ist über die Versicherung gedeckt. Oder meine Busruine. Hinters Zugfahrzeug und ab zur Werkstatt. Hinter mir Grün Weiß Wiesbaden. Glaubt ihr die hat dasgestört? Nö.

  • Ich kenn jemand (ich wars nicht)der hat sein Auto von Frankfurt bis nach Halberstadt über die Autobahn abgeschleppt weil sein Motor geplatzt war.Hat zwar ewig gedauert hat aber auch niemanden interessiert. :D
    Das sind immerhin 500km

  • Mein Kumpel hat n Gerichtsverfahren am Hals wegen Abschleppen bzw. Schleppen, und kann nur wegen dem Scheiss ne Vorstrafe kriegen.


    Ich und Er haben und 500km von daheim nen T3 gekauft, wollten ihn eigentlich fahrfähig machen, war aber leider nicht möglich. Also Stange und ab Landstrasse nach hause, 20km vom Kaufort enfernt die netten grünen.
    Schluss mit Abschleppen, da kein LKW Führerschein und keine
    Abschleppgenehmigung. Wir die nix wussten 8o 8o ...


    Mann darf also laut Staatsanwaltschaft NUR mit Klasse 3 abschleppen und schleppen.


    Und da die Staatsanwaltschaft nix besseres zu tun hat, wollen die meinem Kumpel ne Vorstrafe wegen Fahren ohne Führerschein anghängen...n Bußgeld würds auch tun denk ich...


  • aha, das meinte ich doch! Kannst du jetzt noch mal den ganz genauen Grund nennen?? Überschritt das Gespann die 3,5 t??

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