War wohl etwas zu schnell!

  • Hallo Leute,


    also:
    Ich war am Rosenmontag mit meinem Vatter auf der A2??, keene Ahnung, in Richtung Hannover unterwegs, als ich dann im 100 Bereich geblitzt wurde.
    Als ich dann auf Tacho schaute, ging mir ein leichtes Zucken durch den Kopf! Ich hatte irgendwas zwischen 160 und 180 auffer Uhr! :-r
    So, jetzt meine Frage! Muss ich mit 3 Monaten Fahrverbot rechnen, oder nur 1??
    Und noch was!
    Mein Vatter ist herzkrank, er hat jetzt nach nem Herzinfarkt ein Kunstherz und wir waren auf dem Weg zur Herzklinik nach Bad Oeynghausen, zur Kontrolle. Ich habe auch schon mit den Ärtzten da gesprochen, das die mir nen Brief schreiben, das mein Vatter während der Fahrt auf einmal Probleme mit seiner Maschine hatte und ich daraufhin natürlich schneller gefahren bin, weil ja was weiß ich hätte passieren können. :zwinker:
    So, meint ihr, ich komme damit durch, das meine Strafe erlassen wird, oder eher nicht!
    Gut, wenn ich den Lappen weg hab, hab ich ihn weg, aus Fehlern lernt man, aber lieber wär mir, ich würd ihn behalten!
    denn im Sommer 1 oder gar 3 Monate ohne Lappen!
    :-a :-a :-a :-a :-a :-a :-a
    *edit*
    Mein Vatter war auch nicht angeschnallt, da das nicht möglich ist, wegen dem Kunstherz halt!
    Können die mich dafür auch noch belangen??

  • Sers,


    so leid es mir tut aber ich denke nicht das durch deine Umstände von einem Fahrverbot abzusehen ist. Vater Staat ist da recht eigen. Ich hatte damals einen ähnlichen Fall und musste auch meine Pappe für 3 Monate abgeben. Du hast jedoch einen Zeitraum von ich glaube nochmal 3 Monaten in dem du deinen Führerschein abgeben kannst. Also kannst das mit etwas Glück noch über den Sommer bzw. den grössten Teil des Sommers hinweg ziehen bis du deine Pappe abgibst.



    Gruss

  • also vorweg, beim ersten mal haste nen 3/4-1 jahr zeit dir auszusuchen wann du den schein abgibst und wenn die ärzte dir das bescheinigen, dann könnt das glatt funktionieren, hab mal von ähnlichen fällen gehört..
    und das anschnallen: da brauchste dir überhaupt keine gedanken machen, das sieht man meistens auf den bildern nicht und zweitens interssiert die nicht der beifahrer, den dürfen die gar nicht zeigen (auuserdem ist doch auch da das herz ne gute ausrede)
    also hinsetzen, abwarten und dann laaaaaange briefe schreiben... auch so ziehste das ganze doch im ernstfall hin, bis du den schein abgibst

  • kann nur für Ö sprechen: also die bescheinigung der ärzte kann dir da sicher etwas weiterhlefen bzw. würde ich es auf jeden fall mit einem einspruch probieren! trotzdem wirst du mit einer strafe sicher rechnen müssen, denn durch ein fehlverhalten hast du andere verkehrsteilnehmer in gefahr gebracht! außerdem würde ich beim verfahren anführen, daß du deinen lappen brauchst, um in notfällen deinen herzkranken vater in das nächste krankenhaus bringen kannst! :wink ( man muß solche situationen dementsprechend schlimm darstellen :D )
    aber kopf hoch - in Ö würde es sicher nicht so schlecht für dich aussehen - also in D sicher ähnlich!
    mfg

  • Aussuchen kannste dir aber nicht in allen Bundesländern so weit ich weiß! In Brandenburg ja ... ich glaub in (zum Beispiel) Bayern bekommste nen Brief wann du den abgeben darfst (hat mir zumindestens mal 'ne Franke gesagt :zwinker: )! Aber korrigiert mich wenn es falsch ist!

  • Zitat

    Original von SD
    Aussuchen kannste dir aber nicht in allen Bundesländern so weit ich weiß! In Brandenburg ja ... ich glaub in (zum Beispiel) Bayern bekommste nen Brief wann du den abgeben darfst (hat mir zumindestens mal 'ne Franke gesagt :zwinker: )! Aber korrigiert mich wenn es falsch ist!


    gegen so ein schreiben musste einspruch einlegen mit nem ersatzdatum... das sollte klappen

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    Hallo Leute,
    ...
    Mein Vatter ist herzkrank, er hat jetzt nach nem Herzinfarkt ein Kunstherz und wir waren auf dem Weg zur Herzklinik nach Bad Oeynghausen, zur Kontrolle. Ich habe auch schon mit den Ärtzten da gesprochen, das die mir nen Brief schreiben, das mein Vatter während der Fahrt auf einmal Probleme mit seiner Maschine hatte und ich daraufhin natürlich schneller gefahren bin, weil ja was weiß ich hätte passieren können. :zwinker:
    So, meint ihr, ich komme damit durch, das meine Strafe erlassen wird, oder eher nicht!
    ...


    Damit wirst du auf keinen Fall durchkommen. Der Vater meines Kumpels ist Arzt und wurde mal als er Notdienst hatte zu einem Notfall gerufen. Weil die Zeit doch drängte fuhr er etwas schneller (natürlich mit Privat-PKW) und wurde natürlich prompt geblitzt. Er musste die Suppe auslöffeln, der Notfall zählte keineswegs :motz :?:

  • ob man durchkommt oder nicht kommt auch immer stark auf den sachbearbeiter/verkehrsrichter an und ob man den achverhalt überzeugend rüberbringt. pauschal sagen das geht, das geht nicht geht da nicht. n versuch ist es auf jeden fall wert. ich kenn n paar geschichten zb. ist mal jemand mit der begründung durchgekommen, das hinter ihm n fahrzeug mit sondersignal gefahren ist und es herrschte gegenverkehr und rechts und libks waren leitplanken, so das man nicht ran fahren konnte. > er ist schneller gefahren um das rettungsfahrzeug nicht aufzuhalten und wurde natürlich geblitzt. auf seinem blitzerfoto war natürlich kein rettungsfahrzeug mit drauf,(sonst wäre es ja eh ungültig). auf jeden fall ist er damit durchgekommen

  • hm also hier in rlp isses bei mir so fgewesen das man 4 monate hat um es sich rauszusuchen...
    und ich denk wende des dem anwalt gibst und einspruch erhebst kannste gutes glück haben dasde rauskommst... gibt ja so fälle da darf man zu schnell fahren... grad bei sowas... aber wenns nit klappt haste ca 6 monate bis du ihn abgeben musst .. bis die ganzen briefe hin und hert sind dauert... und wennde einspruch erhebst dauerts noch länger....
    viel glück

  • Ich konnte mir in nem Zeitraum von nem halben Jahr aussuchen wann ich ihn abgeb...


    Wegen der Sache mit dem Herz...du versuchst dadurch Sonderrechte in Gebrauch zu nehmen. Diese bekommt man aber eigentlich nur durch Blaulicht und Martinshorn. Es gibt aber Länder wo Leute aus den freiwilligen Feuerwehren dieses Sonderrecht mit dem Privat-PKW zum Gerätehaus quasi gestattet ist. Welche das sind weiß ich nicht genau aber NRW könnte dazugehören. Das heißt vielleicht kannst du es mit dem Anwalt und nem schreiben von den Ärzten ja so irgendwie durchbekommen.


    Was auch noch ein Faktor spielt ob die Autobahn voll war weil das sonst grob fahrlässig sein könnte usw.
    also am Besten mal beim Anwalt melden.


    N Kumpel von mir haben sie mal mit 103 in der Stadt gefilmt und das Ende vom Lied war nachher, dass das Verfahren eingestellt wurde. Guten Anwalt hat er :))

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!