zum einen lässt man das fahrwerk mit der tiefsten zulässigen "höhe" eintragen.
das mit dem abstand von kante zur radmitte ist doch ok. dies wurde dazu eingeführt, dass es leichter nachvollziehbar ist für außenstehende. denn in kontrollen lässt sich blöd unter jedes auto kriechen und das restgewinde messen.
wem der abstand nicht reicht, der muss sich eben ein fahrwerk kaufen, wo dieser geringer ist oder mit dem tüv reden. nur werden die fahrwerke ja nicht für irgendwelche kleinen 13 oder 14" vermessen, sondern beziehen sich eher auf die originalen felgen/reifen. und somit kommt es eben, dass man ein auto mit 14" und flachen reifen nicht entsprechend tief legen kann.
und was ist, wenn man sich nicht an die maße hält, ist ja nun klar.