wäre nen Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe eigendlich legal ..wenn im richtigen Winkel usw
SDI
wäre nen Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe eigendlich legal ..wenn im richtigen Winkel usw
SDI
ZitatAlles anzeigenOriginal von VW 199
sind die Kennzeichen nicht aus Alu ?? ich denke die sind nicht magnetisch.
btw es gibt auch klebbare Kennzeichen - fragt mal bei eurer Zulassungsstelle nach.
Nimm doch solche Äußerungen von mir nicht ernst!
Als ob ich ernsthaft dran denke, ein Nummernschild mit Magneten festzumachen, ob aus Alu oder Blech sei dahingestellt.
da gibt es doch eine regelung, ich zitiere hier mal
ZitatOriginal von Stukov
Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
wobei hier nur vom hinteren kennzeichen geredet wird. ich habe schon oft autos gesehen, die vorne überhaupt keines hatten. nur weiss ich nicht, ob das irgendwie legal sein kann, bzw ob die dann immer zahlen, oder es auf- und abbauen.
zu der hinter-der-windschutzscheibe-frage wiederhole ich mich und mal eben:
ZitatOriginal von Stukov
in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
ich glaube kaum, dass ein kennzeichen hinter glas auf 'ausreichende' entfernung lesbar sein kann, ausser das glas spiegelt an der stelle nicht :blink: :blink: :blink: , ist aber sicher nicht billig!
Neulich war eine RTL 2 Reportage wo ein Golfkollege seinen 2er zu tief gelegt hatte, er musste dann seine komplette Schnauze abbauen und musste sein Kennzeichen in die Windschutzscheibe packen, das hat ihm der Bulle abgenommen!
Allerdings hat hier doch neulich grad einer geschrieben, wenn alles eingetragen ist, dann gibt es gar kein genaues 10 cm tiefer Verbot!
ODER???? :-r
ZitatOriginal von 5ive
Allerdings hat hier doch neulich grad einer geschrieben, wenn alles eingetragen ist, dann gibt es gar kein genaues 10 cm tiefer Verbot!
ODER???? :-r
meinste das ??
ZitatAlles anzeigenOriginal von VW 199
ich will mal versuchen das ein wenig zusammenzufassen:
es gibt die Bodenfreiheit am Auto betreffend das VdTüv Merkblatt 751 welches sinngemäß besagt: "Die Bodenfreiheit eines Autos sollte 80mm nicht unterschreiten."
Dies ist nur eine Empfehlung. daran muss man sich nicht halten.
Dann gibt es indirekt die Bodenfreiheit betreffende §en der STVZO, diese wären:
§50 abs. 3 :
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
§72
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
§60 Abs. 2
Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
§53 Abs. 1
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
§52a Abs. 2
Kraftfahrzeuge müssen hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Wir sehen: es gibt in D kein Gesetz das sich direkt auf die Bodenfreiheit bezieht.
Das heisst:
Man darf sein in D zugelassenes Fahrzeug so tief legen wie man will, solange folgende Masse eingehalten werden:
- 500mm zur Spiegelunterkante des Hauptscheinwerfers (gilt nur für Fahrzeuge die erstmals am 1.1.1988 zugelassen wurden)
- 200mm zur UK des vorderen Kennzeichens
- 300mm zur UK des hinteren Kennzeichens
- 350mm zur UK der Leuchtfläche der Schlußleuchten
- 250mm zur UK der Leuchtfläche des Rückfahrscheinwerfers
Desweiteren sollte natürlich die Restgewindelänge eines Gewindefahrwerks eingehalten werden, denn sonst is das ganze auch wieder illegal.
Sollte ich etwas vergessen haben oder irgendwas falsch wiedergegeben haben >> sagts mir.
Hoch angebrachte Hauptscheinwerfer und guten Tiefflug wünscht VW 199
Grüzziwau!
Scheiss doch auf die Bullen! Meins hängt doch auch im GTI-Spoiler drin, und die cops haben bisher keinen Ton deswegen gesagt... :))
Und bei dir da hinten im Eck machen die Cops doch eh nicht viel Ärger (sonst hättest du bestimmt keinen Lappen mehr; du weisst warum! )
greetz
kann ich dann an meinen corri nicht einmal ne mattigschürze machen ? weil das kennzeichen ist dann sicher nicht mehr auf 30 cm höhe ...
ZitatOriginal von Ray
Der 206 hat ja nun mal auch eine Sondergenehmigung dafuer. Scheinen so franzoesische Hersteller zuweilen mal zu bekommen. Schliesslich ist die Windschutzscheibe bei manchen Lagunas auch relativ stark verspiegelt.
Wusste ich garnicht. Aber welcher Bulle weiß das schon und wenn du Glück hast und 10 Verschiedene Fotos von 206ern dabei dann lässt er dich vielleicht fahren wenn wie gesagt überhaupt jemand was dazu sagt.
Weiß da einer noch was genaues?? Wegen einer Sondergenehmigung bei Ford und Peugeot etc..
Ich meine, bei Ford ist das ja nun wirklich extrem tief, wenn die dann noch tiefergelegt sind...
Schauen die nich sogar übern Rand nach unten raus teilweise???
Hi,
ich glaube nicht, dass Peugeot und Ford eine Ausnahmegenehmigung dafür haben. Ich denke mal, dass das im Serienzustand hin kommt.
Wer danach sein Auto tiefer legt, der muss das Kennzeichen eben höher schrauben.
was ist eigentlich damit, es professionell hinter die windschutzscheibe zu montieren?! damit ists jedenfalls hoch genug!
ja hoch genug ist es schon, aber das spiegelt sicherlich zu arg, denn es muss ja von weitem "gut" lesbar sein.
mal schauen ob sich frips nach 3 jahren über eine antwort freut
Ich schmeiss mich wech, hab jetzt gerade das Datum gesehen, und heute Morgen noch alles durchgelesen :-r :-r
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!