Polizei 50cm Scheinwerferunterkante

  • Kann ich mir nicht vorstellen, dies müsste u.a. ja dann auch so im Gutachten drin stehen. Ich weiss nicht mehr wo ich etwas ähnliches mit dem erstmals in den Verkehr kommen gelesen hab, da war es so daß dies nur die komplett neuen Baureihen betraf. Ich muß mal fragen ob die Rechtsschutz ne Beratung beim RA übernimmt oder was das kosten würde...

  • @ Matthias: Wär auf jeden Fall mal gut zu wissen. Das Blödeste is daß man so immer mit Kontrolle und dann dem Negativsten rechnet. Wenn die mir die Karre auf dem Weg nach Dänemark zB stillegen, dann ist guter Rat ganz teuer.
    Höherlegen mittels Spring Distance Kit ist teuer und bringt auch nur 15mm, neue Federn auch teuer, weil dann ja noch Eintragen, Vermessen, Zulassungsstelle dazukommen. Jettafront bringt vielleicht 1 cm mehr. Alles eher ungeeignete Möglichkeiten. Am ehesten werde ich dann wohl ne Höherlegung mittels 40er Federn machen und hoffen, dass Domlager und Begrenzer die seit 2 Jahren drin sind noch halbwegs gut aussehen.

  • :-z Mein Golf iss BJ 11.1987 - ich denke dann hab ich mit meinem Gewinde FW keinen unnötigen Kauf gemacht :zwinker:


    Bin mal gespannt, auch wenn die Regelung erst ab 1.1988 in Kraft getreten ist...finden tun die Grünen immer was, gerade dann, wenn man ihnen vorhält, sie wüssten nicht genau Bescheid....


    Aber no Risk no Fun...also ich schraube nicht höher!
    ...120 mm sind doch eh nicht viel :-3

  • Ne kleine Ergänzung zu dem was golfcraft schon geschrieben hat (Hab ich in nem anderen Forum gefunden):


    Text des alten Absatz III vor seiner Änderung durch V v. 16.11.84, der dann ab 1.1.88 Geltung hatte:


    "Die untere Spiegelkante von Scheinwerfern darf nicht höher als 1000 mm, bei Zugmaschinen im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffetnlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, sowie für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, deren Bauart das vorschriftsmäßige Anbringen der Scheinwerfer nicht zulässt und deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt. Scheinwerfer müssen an den Fahrzeugen einstellbar und so befestigt sein, dass eine unbeabsichtigte Verstellung nicht eintreten kann."

  • Hallo
    Ich habe hir ein schreiben von einem Sachverständiegen wegen
    der Scheinwerferhöhe und da steht volgendes drin!


  • Hi,


    also es ist doch ganz einfach.


    Alle PKW`s die nach dem 1.1.1988 erstmals zugelassen wurden, müssen eine Mindesthöhe des Reflektors von 500mm vorweisen können. Ausnhamen gelten nur für Ferrari, Lambo, etc., welche eine Ausnahmegenehmigung vorweisen können.

    So eine Ausnahmegenehmigung, kann man als Privatperson nicht beantragen/bekommen.


    Für alle die da vor zugelassen wurden gilt, freie Fahrt. :zwinker:


    Also, wer ein Fahrzeug mit der EZ ab 1.1.1988 hat, muss entweder sein Fahrezueg hoch genug legen, oder eine Rallye-Front verbauen, denn bei dieser gilt die Lichaustrittfläche der Linse !!!


    Wenn nicht, muss er mit einer Stillegeung der Polizei rechnen.


    So einfach ist das. :))


    Auszüge aus einer Unterhaltung mit dem TÜV-Nord.

  • Wieder mal eine Regelung, die beweist,
    dass die Leute die solche Regelungen
    treffen nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.


    Ok, das man irgendwie dafür sorgen muss, dass einen nicht bei 150 die lippe abreist, versteh ich ja noch.
    Aber mit einer 60/40 Tieferlegung ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass so etwas passiert!

  • hab 44cm.
    fk königsport bis "TÜV" Anschlag runter mit 195/45R15. muss mir auch ne rallye front holen, da alle tüver im umkreis wegen meinen 44cm rummaulen. hilft alles nix

  • Hi all


    Ich kann das mit der 50cm Regelung einfach nicht nachvollziehen und vor allem auch die Fahrwerkshersteller nicht verstehen.


    Warum werden 60mm bzw 80mm oder ähnliches überhaupt noch mit TÜV Gutachten verkauft wenn man eh einen drauf bekommt weil man die 50cm nicht einhält.


    Ich frage ich langsam nur warum ich überhaupt noch zum TÜV fahre wenn bei anderen Prüfern oder bei der Rennleitung trotzdem einen drauf bekomme. :-r


    Beispiel : War letztens beim TÜV kurz vor der Winterabmeldung um noch ein paar Spurplatten eintragen zu lassen. Der TÜV hat erstmal rumgemeckert wegen den K&N Filtern auf meiner 45er Weber Anlage und meinte das das so mit diesem lärm nicht erlaubt wäre, trotz Eintragung. Er hat mich dann nach längererm Nerven dann doch fahren lassen. :-r


    Da frage ich mich doch warum habe ich überhaupt ein Höllengeld bezahlt um die K&Ns in die Papiere zu bekommen. :-r


    mfg Jan

  • Hi,


    eingetragen heißt leider nicht gleich eingetragen. :(


    Ihr solltet immerauf denText achten.


    Z.B. muss bei einem Fahrwerk auch die Höhe geändert werden.


    Bei einem Auspuff die db Zahl.


    Viele tragen zwar einen Auspuff, Gruppe A, etc. ein, aber ändern nicht die db Zahl. Wenn dann die grünen die db messen und es ist wesentlcih mehr als die in den Papieren stehenden, dann hast Du das Problem.


    vielleicht könnte man ja mal Texte sammeln und die ins Technik Archiv setzten.


    Z.B.: "Sportlenkrad (manch mal auch: Sonderlenkrad) Typ Raid HP, KBA 70219, A. Nabe M237, in Verb. mit allen Rad/Reifen Kombi. unter Ziff.: 20-23 u. 33.* Ziff.: 20-23 A. GEN.: VUH, 215/40WR16, A. LM-RAD TYP BORBET T, 9JX16H2 ET15, KBA 43740, O.AUFLAGEN*


    Usw., usw.



    Außerdem steht ja in den neuen Gutachten von z.B.: KW drin, dass man die 500mm ab EZ: 1.1.88 einhalten muss.

  • Wieviel cm bringt die Rallye Front eigentlich?


    In gewisser weisse könnte man sich ja Calibra (...)Scheinwerfer einbauen, die sind sehr flach und können weit oben eingebaut werden! :-r :lol

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