Polizei 50cm Scheinwerferunterkante




  • Das glaube ich kaum. Mit genug Zeit, Geld und Mut sind die Chancen sehr, sehr gut das zu gewinnen. Die haben nämlich keine Ausnameregelung, bei Ferrari, Porsche und Co ist es nur allen _Scheiss_ egal. Ist das selbe wie mit dem beleuchteten Schaltknauf bei Audi in Serie etc.....

  • Zitat

    [...] aber die Spiegelkante in einer DE-Linse ist ja die Linse selbst, also liegt dieser Punkt wesentlich höher als die Scheinwerferunterkante.


    [block]Was ist denn wirklich die Spiegelkante? Jetzt das Teil was direkt vor dem Leuchtmittel in der Mitte des Scheinwerfers ist oder wird mit Spiegelkante der ganze hintere Reflektor bezeichnet, welcher sich ja fast (bis auf wenigige Millimeter) über ganzen Scheinwerfer verbreitet? Hier könnte sich doch mal Fayba oder andere Kenner äußern!


    MfG Daniel[/block]


    ..: Passat 3A Variant in Softgrün :..
    ..: Golf 2wei Madison in Royalblau :..
    ..: Polo 2F Classic (Derby) in Rot :..

    Einmal editiert, zuletzt von Madison ()

  • also der gnädige herr, hatt alles kontolliert, auf dem fzschein. dann rennt er ans auto und holt sein meter raus,
    hälts schief dran und misst, oh 44cm hat aber nur an der unterkante am scheinwerfer gemessen, nix mit lichtaustrittskante...


    achja und dann hatte er es noch mit meiner gti lippe an der stoßstange, dass die zu tief sei , denn wenn ich mit 150 in ne bodenwelle fahren würde .... könnt ich sie mir abreissen ... :-a
    da glaub ich fehlt net nur die lippe :lol


    aber naja habe den zugetextet :motz und dann meinte er nur er muss sich nochmals beim TÜV erkundigen :-r , keinen mängelbericht

  • Zitat

    §72 > zu §50 (3) 2


    Zitat:
    (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.


    Könnte man das nicht so deuten das es führ nur für Fahrzeuge gilt deren Bauart das erstemal nach 1.1.88 zugelassen wurden? dann wären alle 2er und 1er Cabrios ihre Probleme los? na ja bin kein jurist war nur so eine idee...

  • [block]Genau dies ist ja jetzt die Frage. Denn seit Modelljahr 1984 hat sich beim Zweier in diesem Punkt ja nix geändert. Daher könnte man es ja so hinstellen, dass der Golf II (auch wenn er von 1990 oder 1991) wäre, ja Konstruktion von 1983/84 ist. Aber vielleicht hat sich die Betriebserlaubnis für den Zweier in einigen Punkten geändert. Schließlich war die LWR und die Nebelschlussleuchte ab Januer 1990 oder 1991 auch vorgeschrieben, zuvor hätte man dies noch weglassen können. Aber dazu müsste man wissen, ob die Regelung auch für Zweier mit der EZ ab 1. Januar 1988 gilt, auch wenn das BJ oder die Konstruktion schon älter ist.


    Aber was wird jetzt als eigentliche Spiegelfläche gesehen? Ist damit der gesamte hintere Teil des Scheinwerfers gemeint, der gerade mal je Seite 5mm kleiner ist, als das Scheinwerferaußenmass. Oder doch nur dieser kleine Spiegel vor der H4-Leuchte?


    In diesem Sinne, Daniel[/block]


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  • [block]Einfach nur wegen der Optik? Ich weiß es ehrlich nicht, da ich noch nie einen Scheinwerfer offen hatte. Wobei ich schon denke, dass dieser Teil vor der H4 schon irgendwo eine Aufgabe hat und nicht allein des besseren Aussehens verbaut wurde. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.


    MfG Daniel[/block]


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  • Also bei den Klarglasleuchten ist es chromartig, bei den normalen eher so matt. Wenn überhaupt dann ist es eventuell ein Hitzeschutz, vielleicht wegen dem Glas, aber für die Beleuchtung hat es meines Wissens nach keine Bedeutung, höchstens das eventuell geradeaus leuchtendes Licht blockiert wird, da die Lampe ja sonst ultrahell nach vorne herausscheinen würde, so kommt nur das raus was vom Reflektor rausgeht, also verteilt.

  • Genau dafür ist das da damits nicht direkt vom Leuchtmittel nach vorn rausleuchtet und natürlich sicher auch das man die schwarze Spitze der Lampe nicht sieht. Fernlichtscheinwerfer haben das ja nicht da die keinen Blendschutz brauchen :lol


    Aber hat jettzt mal jeman den Text von 1984 und ob des jetzt speziell für die EZ des einzelnen Fahrzeugs gilt oder für die Bauart des selbigen?

    Wer V sagt . . .
    Muss auch W sagen

    Gibbe raus!
    Keene Feddbemmen fressn!
    Glozzn off!
    Orbeiden!


    MFG
    ergster

  • Zitat

    (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.



    ich find den Text eindeutig. alle Fahrzeuge die erstmals am 1.1.88 oder später zugelassen wurden müssen die 50cm einhalten. würde das für nen G2 bj90 nicht gelten würde da was von "Fahrzeuge die in Ihrer bauart erstmal am 1.1.88 zugelassen wurden" stehen.


    also nix gesetzeslücke, aber probieren kann man´s ja mal....


    gruß VW 199 *dersichjezmalaufdiesuchenachdemaltengesetzestextmacht*

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • es geht um erstmals und um nix anderes. Daß ist das gleiche wie mit den dritten Bremsleuchten die ja nun auch vorgschrieben sind oder den roten Rückleuchten ab Bj 70 usw.


    Sprich beim zweier Golf ist dies egal. Falls einer Ärger machen sollte ist das ein schöner Prozess vor gericht. Im Extremfall muß man sich eine Bestätigung vom Straßenverkehrsam holen, daß das Farhezug so schon 1983 gebaut wurde und immer noch diesem Stand entspricht. Genauso wie bei den Nebelschlußleuchten bei den schwarzen Hella Rückleuchten die man auch ohne zus. Schlußleuchte verbauen darf mit eben dieser Genehmigung.

  • so, hab den TÜV mal angetippert wegen der alten fassung der STVZO. der hatte die alte Fassung allerdings nicht vorliegen.


    bin jetzt grad mal hergegangen und hab das KBA angeschrieben


    in Hoffung auf´s KBA


    VW 199

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  • auf deutsche Ämter zu hoffen kann man im vornherein als schnapsidee abstempeln *gr*


    das KBA hat mir ne auflistung von beztugsquellen und ne grafik mit änderungen der stvzo geschickt.


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  • scheint mir aussichtslos kostenlos an die alte fassung ranzukommen. gibts hier nicht nen Anwaltsgehilfen der mal bei seinem Chef in alten Büchern blättern kann ????

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