Polizei 50cm Scheinwerferunterkante

  • Hallo, bitte um Hilfe.


    Da ich nicht weiss, ob es zu diesem Thema einen richtigen Gesetzestext gibt oder es nur so ein Anhaltspunkt für Polizisten ist.


    Also folgendes, gestern wurd ich kontrolliert und er meinte mein Golf sei nicht ok, weil meine Scheinwerferunterkante 44cm beträgt. Blablabla.
    Kein Mängelbericht, aber er hat sichs kennzeichen notiert und gemeint, er erkundigt sich und meldet sich dann :(


    Nun wie sieht es in der Gesetzeslage aus ? könnte mir jemand den text aus zu posten ?


    Mein Fahrzeug, ist im "tüv geprüften verstellbereich" KW2

  • kommt ganz auf das datum der erstzulassung deines wagens drauf an.


    erstmal gilt §50 (3)


    Zitat

    2 Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.


    jetzt kommt es aber


    §72 > zu §50 (3) 2


    Zitat

    (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

  • Oh Gott, wieder mal ein sinnloser Bullemanzist mehr :-r
    Das Fahrzeuge wie Ferrari etc. diese 50cm ab Werk schon unterschreiten interessiert natürlich keinen.


    Also soweit ich weis, müssen alle mit BJ bis 1985 oder 1988 diese 50cm nicht einhalten. Alle die danach gebaut worden sind müssen diese einhalten. Ist eine scheiss Regelung meiner Meinung nach, und überflüssig noch dazu !


    Was hat er denn gesagt was es für Folgen haben wird ?

  • Zitat

    Original von = [XDC] !nF =
    Das Fahrzeuge wie Ferrari etc. diese 50cm ab Werk schon unterschreiten interessiert natürlich keinen.


    die Fahrzeughersteller haben eine Ausnahmegenehmigung. jetzt könnte man natürlich einen Musterprozess anstreben und diese schwachsinnige gesetz kippen (GG §X: gleichheit vor dem Gesetz)


    Zitat


    Was hat er denn gesagt was es für Folgen haben wird ?


    hab das schon durch, 3 punkte in Flensburg und 68,10€. evtl. wird auch weniger da ich nicht mehr im TÜV geprüften verstellbereich des Gewindes war (zu tief gedreht).

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • @ VW 199


    Zitat

    haben eine Ausnahmegenehmigung. jetzt könnte man natürlich einen Musterprozess anstreben und diese schwachsinnige gesetz kippen (GG §X: gleichheit vor dem Gesetz)


    Ich glaube kaum, dass Du dort eine Chance hast. :(


    Dafür sind die Fahrzeughersteller zu mächtig.



    Greetings
    XS

  • Zitat

    Original von VW 199


    die Fahrzeughersteller haben eine Ausnahmegenehmigung. jetzt könnte man natürlich einen Musterprozess anstreben und diese schwachsinnige gesetz kippen (GG §X: gleichheit vor dem Gesetz)


    Wäre schon nich schlecht, aber ich glaube nicht das es einer mal probieren würde :(


    Zitat


    hab das schon durch, 3 punkte in Flensburg und 68,10€. evtl. wird auch weniger da ich nicht mehr im TÜV geprüften verstellbereich des Gewindes war (zu tief gedreht).


    Oh Gott bin ich froh das die hier nicht so genau hinschauen. Die 50cm haben hier eigentlich noch keinen interessiert :-z

  • Die entscheidene Frage ist doch, inwiefern die Regelung durch die Gutachten der Fahrwerke ausgehebelt wird.
    Warum haben die Fahrwerke Gutachten mit 80mm Tieferlegung wenn nur eine leut gesetz eine Tieferlegung bis 30mm geht um die 50cm einzuhalten?
    Das ist ja Schwachsinn, deshalb wird ja auch beim Fahrwerksabnahme meist die Scheinwerfereinstellung mit überprüft.


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  • @ x world


    genau die worte von dir musste mal dem hersteller deines fahrwerkes schicken, warum es mit -80 gefahren werden kann, aber man keine 50cm mehr hat.


    in den ganzen neuen gutachten sichern sie sich ja ab, dass die 50cm einzuhalten sind. in den alten steht davon nichts drin.

  • *joke-Anfang*
    Dann musst die SW eben af die Motorhaube bauen oder eben so Bügel dranbauen wie sie an den Rallye-Fahrzeugen dran sind!
    Oder eben so wie bei den Schneeräumfahrzeugen an den A-Säulen.
    *joke-Ende*
    :lol :blink: :-k


    Aua, nicht haun.

  • Also wenn man ein altes Gutachten hat isses ok oder wie?
    Ausserdem, wozu gibts die TÜV Abnahme? Die dürfen dir das ja auch so eintragen.


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  • wenn nächstens die grünen mit nem massband am start sind, dann schickt mir doch bitte ein foto :lol :lol :lol


    schpasss beiseite, die gutachten können ja leider auch angezweifelt werden. oder? dann bleibt noch abzuwarten, was in dem gesetzestext von vor 1988 steht. :wink

  • Seit ihr euch wirklich sicher, dass es Fahrzeuge gibt, die orig. weniger als 50 cm haben ??
    Schätz mal ein Ferrari kommt mit seinen Klappscheinwerfern über 50 cm... deswegen ist der Joke von Caddy garnet so blöd.
    Ein Kollege baut sich grade nen BMW M1 auf. Orig. hat der ja auch Klappscheinwerfer, er hätte sie aber ganz gerne in der Stoßstange (da wäre von der Höhe auch genug Platz).
    Leider aber aufgrund der 50cm Regelung nicht zu realisieren.

  • Zitat

    Original von frip51
    dann bleibt noch abzuwarten, was in dem gesetzestext von vor 1988 steht. :wink



    haben das Thema im volkstreff schon x-mal diskutiert. dort wurde gepostet das es die 50cm-Regelung vor 1988 noch nicht gab, schwarz auf weiss hab ich das aber leider noch nicht gesehen...

    Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes.
    Es muß dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.

  • Soweit ich weiss ist "Scheinwerferunterkante" nicht richtig korrekt, man nehme diesen Satz:


    (3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für ...


    Nun schau dir manche DE-Scheinwerfer an, z.B. Golf 3:



    Scheinwerferunterkante, dafür könnte man das Glas hernehmen, aber die Spiegelkante in einer DE-Linse ist ja die Linse selbst, also liegt dieser Punkt wesentlich höher als die Scheinwerferunterkante.


    Schaut mal genau in eure Scheinwerfer ob ihr da nicht noch den einen oder anderen Zentimeter herausholen könnt. ;)

  • Das ist doch eine Scheißregelung, wird aber leider auch in der neuen SPEED bestätigt. In den leserbriefen fragt einer mal wieder wie tief denn nun sein auto sein darf. Dr. SPEED sagt klipp und klar, dass das jetzt neue EU richtlinie ist mit den 50cm.
    Mein scirocco hatte glaub ich oginal schon ganz knapp um 50cm (kann grad nicht nachmessen weil ist n bissl naggisch, das auto). Quasi nix mit tiefer!!!!! ahhhh!!!!
    Aber man könnte ja mal darüber nachdenken die identität eines älteren scirocco anzunnehmen.... :?:
    Aber das wäre natürlich VERBOTEN! :-4

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