Hallo, bitte um Hilfe.
Da ich nicht weiss, ob es zu diesem Thema einen richtigen Gesetzestext gibt oder es nur so ein Anhaltspunkt für Polizisten ist.
Also folgendes, gestern wurd ich kontrolliert und er meinte mein Golf sei nicht ok, weil meine Scheinwerferunterkante 44cm beträgt. Blablabla.
Kein Mängelbericht, aber er hat sichs kennzeichen notiert und gemeint, er erkundigt sich und meldet sich dann
Nun wie sieht es in der Gesetzeslage aus ? könnte mir jemand den text aus zu posten ?
Mein Fahrzeug, ist im "tüv geprüften verstellbereich" KW2