in der vergangenheit war es immer so, dass tüv sich auch um einen monat überziehen läßt, is das noch so?? meiner muß im april zum tüv, nur ist eben nicht mehr viel üprig vom april, also wer weis was konkretes??
läßt sich der tüv termin noch überziehen??
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früher war es halt so... dass wenn du im april 03 zum tüv musst, aber erst im mai 03 zum tüv gehst, hast du nacher tüv bis mai 05 bekommen....
aber das wurde jetzt geändert, und du würdest wieder tüv bis april 05 kriegen, obwohl du erst im mai zum tüv gegangen bist...
ansonsten... wennse dich halt im mai mit dem auto ohne tüv erwischen, gibts halt eh bußgeld
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Also ich hatte bis Mai 2002 und war im Juni und hab nun bis Mai 2004, also die datieren das zurück.
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[block]Also was ich mitbekommen hab, ist 4 Wochen überziehen kein Thema. War vor 2 Jahren bei mir auch so. Hatte im Juli 01 und war im August und die Polizei hatte mich im August nur drauf hingewiesen, dass HU & AU abgelaufen waren. Also bei 4 Wochen bekommst noch kein Bußgeld. Aber der TÜV wird rückdatiert. Sprich Du bekommst - auch wenn Du im Mai da bist - Deine HU & AU bis April 2005.
MfG Daniel[/block]
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das mit dem zurückdatieren ist mir so ziehmlich wurscht, mir gehts in erster linie darum, wenn ich das jetzt im april nicht schaffe, ob ich dann im mai schon ein riesiges problem bekomme??
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Soweit ich es weiß, darf in den ersten 2 Monaten noch kein
Bußgeld verhängt werden.
Sie müssen dich aber darauf hinweisen das dein TüV abgelaufen ist.
Danach zahlst Du Bußgeld.Vorausgesetzt sie halten dich an..
Hatte mal in der Ausbildung einen der hat auf den Monat genau 2 Jahre überzogen.
Hmmm, zurückdatieren ist da wohl sinnlos..
MfG Daniel.
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hi
ab 8 monaten gibts punkte!!!
ich musste 25€ noch zahlen!!
war ja nur 7 monate drüber!!
da gings noch!!rückdatieren is scheeeßse, muss nächstes jahr wieda zum tüv!! :-a
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Was fürn passender Thread!!!
Meiner wäre im März drangewesen.
Das heiss also das ich im Mai einfach so dahin kann und dann bis März 2005 wieder TÜV habe gelle.
Und das Schnittlauch mir nix anhaben kann!!!!!
Greetings DON LEMPO
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DON LEMPO: Das siehst Du vollkommen richtig.
Die können Die nichts anhaben, außer dich daraufhin zuweisen.
Anbei noch mal ein Auszug ausm Bußgeldkatalog,
damit jeder genau bescheid weiß, was sie einem
an Euros abzocken dürfen!!Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als
zwei bis vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EURMfG Daniel.
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THX @ 19E GT
Sehr netter Auszug!!!
Jetzte kann ich weider beruhigt schlafen gehen
Greetings DON LEMPO
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Hehe die Suchfunktion bringt ja doch was!
Also im Moment bin ich 1 Tag Überfällig!
Dann geht das ja noch!
Erst ab 2 Monaten wird es problematisch!
Mal ne andere Doofe Frage:
Wenn ich jetzt 1 Monat zu früh hinfahr wird das dann vordatiert?
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soweit ich informiert bin, wird der tag/monat eingetragen, an dem du tüff hast machen lassen...es lohnt also nicht wirklich, vor dem stichtag zum tüff hinzufahren...
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Wenn du zu früh kommst, wird der nächste Termin vordatiert, also auf den Monat in dem du gehst.
Wenn du zu Spät gehst wird der nächste Termin zurückdatiert, wieder auf den Monat in dem du gehen solltest. -
meiner war auch schon glaube 2 Wochen abgelaufen hatte das garnit gemerkt. hab volle 2 Jahre. bei meinem Dad wars sogar 7 Wochen (unabsichtlich) wenn ichs richtig weiß. hat auch wieder volle 2 Jahre bekommen.
villeicht is das aber auch nur bei uns Im (Saar)LAND so
SDI
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bei mir waren es 3 Monate, da wurde es zurückdatiert.
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Bin im Moment auch drüber. Hätte im Juni gemusst.
Sollte ich mich die Tage mal drum kümmern! -
vordatieren geht nicht wenn du im oktober zum tüv must aber schon im august hingurkst bekommste nen stempel mit genau 24 monaten also bis august im übernächsten jahr nicht bis oktober..
und zurückdatieren ist wenn du im märz hinmustets aber nicht da warst dann bekommt du wenn du erst im august hineierst nur nen stempel bis übernächsten märz... und genau so ist das auch bei der asu / au... gruss sven
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das ist ja alles nervig
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hatte mal 7 monate HU+AU überzogen (Getriebeschaden kurz vor der winterpause) die HU wurde zurückdatiert (TÜV-Dienststelle) und die AU wurde nich zurückdatiert da wohl irgendjemand auf Parkplatz der Werkstatt die alte AU-Plakette abgekratzt hatte.... sowas aber auch... *tztztz*
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wer schlau ist und 7 monate oder so überzieht, meldet die hütte ab und macht dann tüv... bei abgemeldeten fahrzeugen wird der tüv ab vorführ termin um 2 jahre verlängert... solltet ihr euch merken.... ist allerdings ne rechensache wegen ab und anmeldekosten... lohnt aber bei nem winterauto wo der tüv z.b. im januar oder so ausläuft allemal
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