Reifen/Felge eintragen

  • Brauch ich ne Reifenfreigabe für Dunlop SP Sport 2040 wenn im Gutachten Dunlop SP Sport 2000 freigegeben sind? Sind doch meines Wissens nach die selben Reifen.

  • das gilt aber nur bei Serienbereifung!!! solltest du tuner Felgen haben und z.B. 9x16" drauf machen, möchtest den reifen 215/35 R 16 fahren, dann bekommste nur von Conti ne Freigabe, nicht aber von Dunlop, dann darfst du auch nur den Conti fahren!!!!!

  • Ja ne is klar... ich mein wie ist das, wenn im Gutachten nur die 2000er drin stehen und ich hier die 2040er habe?


    FRage 2:
    Meine RH Cup haben ansich ja ET 45 und sind mit 25er Distanzen geliefert worden. Und ich darf die auch nur mit den Distanzen fahren, laut Felgengutachten. Sind das dann 1 (nur Felgen) oder 2 Eintragungen (Felgen und Distanzen)?

  • 2040er müsste der nachfolger vom 2000er sein, wenn du sicher gehen willst geh bei dunlop auf die HP schreib ne nette email, da bekommste dann am nächsten Tag nen *.pdf File mit deiner Freigabe! und sogar den Luftdruck den du fahren solltest!

  • mag ja sein wenn du n anderes reifenformat auf die felge ziehn willst als im gutachten der felge steht, aber wenn du meinetwegen felgen eintragen lassen willst und im gutachten steht meinetwegen 195/50/15 bridgestone potenza re 720 und du hast aber n reifen von fulda drauf ist das total banane, diese beschränkung auf den/die reifentyp/en bzw den oder die hersteller im gutachten ist schon seit 2 oder 3 jahren nicht mehr relevant, dann steht im prüfbrericht nur, felge blablabla , geprüft mit reifentyp xyz ......, und wenn du es in die papiere eintragen lässt steht gar nichts mehr dazu, nur die reifengrösse


    anders siehts aus wenn du n 195/45/15 eintragen lassen willst aber im gutachten der felge steht nur 195/50/15 drin, dann brauchst ne freigabe vom reifenhersteller für die felgengrösse, und wenn die felgen und reifengrösse eingetragen ist interessiert es keine sau wenn du dann mal nacht 2 jahren oder so n anderen reifen drauf ziehst

  • Nur bei den Dunlop SP 2000er Serie gabs dochmal einen mit höherer Traglast.. aber ob es nun 2020 oder 2040 ist weiss ich net.
    Aber wie die anderen schon gesagt haben, kannste einfach so tauschen, hauptsache die Traglast und Geschwindigkeitindex verschlechtert sich net.

    MEIN GOLF IST ZU VERKAUFEN !!



    Jürgen,wir werden dich NIE Vergessen , du bleibst immer in Unserer Erinnerung
    *30.08.1978
    +25.09.2005

  • Zitat

    Original von Resin
    einwandfrei, dann kann ich also die reifenhersteller wechseln ohne zum tüv rennen zu müssen.

    das sowieso


    is egalö pb du da jetz nen toxo conti oder billigreifen drauf machst !! die größe is wichtig

  • Will hier nochmal nachhacken..
    Ich will bei mir neue Felgen mit Reifen eintragen lassen..
    Die Reifengrösse 195/45 R15 steht zwar im Gutachten, aber nur für Polo. Ich hab ja nen Golf2 und da steht nur 195/50 R15.


    Kann ich da jetzt die 45er draufschmeißen, oder brauche ich unbedingt ne Reifenfreigabe??


    Und wenn ja, muss die von dem Hersteller sein den ich habe oder reicht irgend einer?


    Will mir nämlich Reifen von "GT Radial" kaufen und find da keine Page von denen :(

    Golf II umgebaut auf 16V PL   
    Tezet-Fächer, umgebaute Auslassnocke, 50er Ansaugbrücke, K&N, D3-Kat,
    G60-Bremsanlage, Felgen: RH-Classic's 7u. 8x15 mit 195/45R15,
    el. Recaro's mit Sitzheizung, original ZV mit FFB,
    eFH mit Komfortmodul vom Corrado, 30er Victor, Servo...


    Golf ist VERKAUFT

  • so hab mich mal schlau gemacht :


    dies habe ich heute als email erhalten


    Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren Fahrzeughersteller wenden.


    In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA (Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas Schneider


    Schneider@delti.com
    Delticom AG

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