Ne dann wäre der Spaß doch zu schnell vorbei
Und am samstag dann mit ner Kiste Bier das Tuningprojekt "Grill" besprechen? Gute Idee, will nich wissen was da raus kommt
Ne dann wäre der Spaß doch zu schnell vorbei
Und am samstag dann mit ner Kiste Bier das Tuningprojekt "Grill" besprechen? Gute Idee, will nich wissen was da raus kommt
bei euch flippies kann ja nur wieder unfug raus kommen.
naja wie der größte teil ja weiß.
nrw hat lauter chaoten.
Bei uns was?
Naja Chaoten lass ich gelten, Spass muss sein
Einen wunderschönen guten Morgen!
Wegen Samstag! DABEI! Habe gestern Abend noch entschieden, dass auch ich kommen werde. Muss nur noch sehen wie:
Weil: Kurzzeitkeinnzeichen am Jetta gelten nur bis Freitag, und ob ich das mit dem Anmelden schon am Freitag schaffe??? Notfalls muss mich halt jemand anne Bahn (:motz) abholen....
Zum Umbauprojekt:
Leider wollte mir keiner das FW eintragen. Hat da irgendwas von 50 cm und 8 cm unterm Auto gefaselt.... Also hab ich dann mal eben wieder das Original-FW reingebastelt und um 18:30 noch schnell den Wagen bei der Dreibuchstabenwerkstatt mit langen Öffnungszeiten vorbeigebracht. Spur ist gerade und AU bestanden. Und dieses Mal musste ich gar nicht mithelfen, das hat der Kleine da ganz alleine geschafft! :lol:
So, Männers und Mädels! Muss mal ins Büro schleichen und robotten, bis später.
coalmine
Mooooin....
äh, wann gehts denn los am Samstag??? Hab Samstag abend/nachts nämlich noch ein, bis zwei Dates :-g :-g :-g
@arnulf
was die mit den 8cm meinen kann ich dir sagen. die tüv onkel wollen eine bodenfreiheit von 10 cm haben. an der achse gemessen
ZitatHat da irgendwas von 50 cm und 8 cm unterm Auto gefaselt....
Die 50cm wollen die von Scheinwerferunterkante bis Boden messen. Wurde schon viel diskutiert darüber, gesetz hin oder her, die wollen zum Verrecken diese sch*** cm haben...Das mit den 10cm soll sogar Pflicht sein, wurd Rico und mir erzählt, nach § schlagmichtot.
Also meinem Wissensstand nach gibt es in ganz Deutschland kein Gesetz / Paragraphen der die erlaubte Tieferlegung regelt. Ausnahme stellen hierbei Geländewagen, dort ist das über den "Böschungswinkel" geregelt.
Für "normale" Fahrzeuge soll es lediglich ein Merkblatt "xyz" geben, daß den TÜV-Pfüfer anhält auf eine "alltagstaugliche Höhe" von X cm zu Achten (glaube es waren 11).
Das einhalten dieser magischen Grenze ist aber nicht Pflicht, sondern mal wieder die allseits beliebte Ermessenssache.
Ob oder wann sich daran was geändert hat weiß ich nicht. Aber so war die Sachlage vor 1,5 Jahren definitiv (Quelle: Ein Bericht in dem eine Redaktion gezielt nach Richtlinien und Gesetzen zu diesem Thema gesucht hat, aber lediglich in diesem Merkblatt eine Zahl genannt wurde).
MfG,
Stefan
Also die 50 cm von der Reflektorunterkante sind definitiv festgelegt.
Und zwar in Paragraph 50.3 der StVZo:
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
MfG,
Stefan
ZitatUnd zwar in Paragraph 50.3 der StVZo:
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Da kommt man nicht mehr mit Ermessenssache, ist Pflicht, Ermessenssache, ist Pflicht :-k :-r :-k Egal, irgendwas ist immer Pflicht
Wie war das den bei Scheinwerferregulierung? Da gibts doch auch noch ne Regelung vonwegen Tieferlegung...
Hi Ihr NRWler,
also so wie es ausschaut bin ich zu 99% am WE bei Dani und Andy, also ich bin dann sozusagen auch dabei.
Freu mich schon auf den ganzen Chaoten Trupp
Grüße aus der Pfalz
Sascha
Tach Sascha...
dann lern ich Dich ja auch mal kennen Christian hat mir schon von Dir erzählt!
@Tim
kommt ganz auf das datum der erstzulassung deines wagens drauf an.
erstmal gilt §50 (3)
Zitat:
2 Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
jetzt kommt es aber
§72 > zu §50 (3) 2
Zitat:
(Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
Also laut dem fällt das bei Rico´s Auto nicht darunter :-k :-k nur was § 50 abs. 3 ist ???keine ahnung hab das ganze netz schon durchforstet aber nicht wirklich was aussagekräftiges gefunden.
Der Typ vom TÜV meinte damals das dieser § keine festen richtlinien über die Scheinwererunterkante aussagt :-r :-k :-a :-k
Ich würd mal sagen wir lassen das bei dem gestern geschriebenen :-k
Die haben alle keinen plan
Aaaalso,
tach erstmal, also mit den 50 cm ist unr bei den ab 88, wie andy schon sagte, weil mich mein tüver schon fragte, welches BJ meiner ist, und dann meinte er, pack aufn boden, ist mir auch egal
Und jetzt wegen den 8, 10 oder 11 cm, oder was ihr auch immer haben wollt. SCHRIFTLICH geben lassen !!!!! Alles andere ist Käse.
Hatte da auch ne nette Diskussion gehabt, und er sagte halt, leg ihn so tief wie du willst, es gibt KEINE Vorschrift, alles was erzählt wird, ist nur sone Art Anhaltspunkt, also von wegen diesen Verkehrshügeln etc. Also er meinte noch, das man mit ner A Klasse auch nicht mit 50 übern Verkehrshügel kann, ohne das der Wagen aufsetzt. Er sagte, solange du auf die Grube kommst passt das schon, also haut runter die Teile
Also doch nur auf Bremsscheiben zum Tüver *g*
So was noch ??
Achja, wieder mal schöne Probs, also die Lima die ich nu drinne habe, scheint auch ein kleines Prob zu haben, weil schon wieder das gleiche auftritt, erst nachdem der Wagen mal höhere Drehzahl hatte (manchmal) kommt erst die Ladeleistung, (schön zu sehen, da das Ablendlicht seeehr dunkel ist, und mein Tacho auch nicht wirklich hell leuchtet) :-a
Also, meine alte erstmal überhaolen, und dann mal schauen, welche dann mehr Leistung hat, und dann die stärkere Überholt wieder reinpacken
@Sascha
Schön das du kommst, aber haben wa ja schon am telefon drüber geredet
Und mach wat geht lööööööööööööööööööööööööööööl
Ach jo, wann solls denn losgehen ? Wie AndyY schon fragte, auch wenn ich danach nix mehr vor habe, aber ich bin ja auch kein Chicksterminator
das macht mal mit andy klar.
mir ist das egal denn wen ich noch nicht ausgeschlafen hab.....
fragt andy was passiert
ZitatOriginal von lupolinchen
mir ist das egal denn wen ich noch nicht ausgeschlafen hab.....
fragt andy was passiert
Mal ne Frage Dani, was war eigentlich am Neujahrstag für ein Zustand ? War das schon ausgeschlafen, oder noch nicht, oder son zwischending, das dient dann mal als anhaltspunkt
ZitatOriginal von Golf2GT
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Das Thema muss ich noch mal kurz aufgreifen: Reflektorunterkante: Wenn ich Jettascheinwerfer drin habe, dann liegt die Reflektorunterkante aufgrund der Bauform ja etwa 1,5 cm höher. Also kann ich dem § zufolge mit ner Jettafront 1,5 cm tiefer? Richtig?! Also bau ich mir für den Eintagungstermin wieder ne Jettafront ein, dann habe ich die 50 cm, und hinterher kommt wieder die Golffront rein...
Womirt ich wieder beim Thema Golffront eintragen wäre :-r und das will ich jetzt bet aufwärmen.....
Alles Bekloppt. Ich kauf mir wieder nen Serienkadett
Andy:
kannst Dich noch an die seltsame Blinkfrequenz (tack-tacketack-tack) erinnern?? Habe irgendwo nen Fehler in die Elektrik eingebaut wenn es schnell klackert, blinken die Rücklauchten gegenläufig mit, Beim Bremsen geht hinten alles aus; wenn ich Warnblinker einschalte, blinkt das linke Rücklicht. Wenn ich dann die Kofferraumklappe einmal kräftig zuknalle oder über eine Bodenwelle fahre, ist wieder alles OK.
Mal hoffen, dass morgen beim TÜV alles glatt läuft......
So, ich werfe jetzt einfach mal als Terminvorschlag für Sa 14 Uhr ins rennen, dann können die, die abends noch ein date (oder zwei ) haben, auch noch los! Ist ein Vorschlag, also netgleich alle auf mich einschlagen! Und Dani, Du kannst auspennen, oder?
Bis später,
coalmine
Alöso von mir aus ab 14 Uhr wer will kann aber auch früher kommen ähhh erscheinen
@Arnulf
Das hört sich schwer nach nem massefehler an schau mal danach viel kanns net sein
Oder du musst dem Bimbo hinten an deinen Rückleuchten mal das Buch umdrehen, der liest wahrscheinlich nur Kaudawelsch, uind daher kommen die ganzen fehler :lol:lol
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