Felgen eintragen laut EG: 78/549/EWG

  • Der Mann; So langsam musst Du dich in deiner Argumentierung mal entscheiden :zwinker2:

    Hatt doch recht gehabt der Mann 8o Das was am Reifen Profil ist , ist halt nicht zwangsläufig die Lauffläche , wobei die Lauffläche im eigentlich Sinn halt nicht die Reifenauftrittsfläche ist . Die Vorgaben beziehen sich halt auf Lauffläche die auch wirklich auf der Straße läuft , in den vorgaben ist die Thematik " Reifen der sich auf der Felge zieht " und somit eine Lauffläche besitzt die aber nicht die abzudeckende Reifenauftrittsfläche ist , nicht behandelt .
    Ist doch gar nicht so unverwirrend , wa :huh:

  • Ihr wisst schon, das eine Richtlinie, ein Vorgabe ist, an die der Prüfer sich nicht halten muss. Solange das ganze kein Gesetz ist, hat der Prüfer letztendlich die Entscheidungsmacht!


    Prüfer wechseln.



    Senf vom meim eiphone!!

    .... einer Tanzt doch immer aus der Reihe :-z :zwinker:


    Nichts ist unmöglich, Toy.... hopla Falsche Marke :sorry: . Eher läuft und läuft und läuft und läuft und.... :thumpup2:

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