Hallo,
folgendes Thema.
Fahrzeug. VW Golf 3
Einzutragende Felgen: 7,5 & 9x16 (mehr infos folgen)
Diese felgen sollten nun eingetragen werden und dies wurde direkt abgelehnt aufgrund irgend einer neuen Verordnung mit 30° Richtlinie ....
???Höö???
Ich denke mal er meint das: EG: 78/549/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1978L0549:19950120:de:PDF
(Seite7)
Bei der hinteren Felge schauen halt teilweise die Reifen über die Karroserie über.
Doch in wie weit darf das denn jetzt mit der neuen Richtlinie.
Ich werde aus dem Text auf Seite 5 nicht schlau.
Vielleicht kann mir einer helfen.
Gruß
Dave