das Problem scheint bei den Prospekten folgendes zu sein (auch nur irgendwo gelesen):
Die Models (also Personen), die in den Prospekten abgebildet sind, erhalten eine Gage mit der der Zeitraum abgegolten ist, wielange der Prospekt verteilt wird.
Gibt es nun nach Ablauf des Vertrages eine Angebot/Verteilung des Prospektes, könnte das Model beim Vertragspartner (also VW) weitere Kohle einklagen -> Klar, das VW dies natürlich vermeiden will.
Ich denke so wird auch ein Schuh draus. Wie realistisch diese Szenario ist, sei mal dahingestellt.
Und das die Vorgehensweise in dem Fall nicht von Fingerspitzengefühl geprägt ist, brauchen wir uns nicht drüber unterhalten.